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Herunterladen (pdf): CorA_Stellungnahme Referentenentwurf CSR-Richtlinie_2016-04

Mit einer Stellungnahme weist das CorA-Netzwerk darauf hin, dass der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2014/95/EU über die Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung von Unternehmen (sog. CSR-Richtlinie) in zentralen Punkten hinter die Intention der Richtlinie zurückfällt und sie untergräbt. Insbesondere kritisiert das Netzwerk, dass

  • nicht die bisher übliche Definition von großen Unternehmen zugrunde gelegt wird, so dass wichtige Unternehmen wie Aldi, Dr. Oetker oder Lidl erfasst wären;
  • für eine einheitliche und aussagekräftige Berichterstattung wichtige inhaltliche Begriffe klarer definiert und von den Unternehmen nicht nur eine Momentaufnahme, sondern auch Aussagen zu Zielsetzungen, Kennzahlen  und Strategien gefordert werden sollten;
  • der Referentenentwurf die Richtlinie unangemessen einschränkt, indem er von „sehr wahrscheinlich schwerwiegenden“ Auswirkungen spricht (statt „wahrscheinlich negativen“ wie in der Richtlinie formuliert);
  • der Referentenentwurf das Ziel der Richtlinie, Transparenz über die Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf Menschen und Umwelt zu schaffen, unterläuft, indem er die Berichtspflicht unzulässig auf Risiken einschränkt, die für den Geschäftsverlauf relevant sind; sowohl Verbraucher/innen als auch Investoren erwarten aber Informationen über gesellschaftliche Auswirkungen unabhängig von deren Rückwirkung auf das Unternehmen;
  • der Referentenentwurf die Möglichkeit vorsieht, dass Unternehmen nachteilige Angaben weglassen können, wenn die Offenlegung dem Unternehmen einen erheblichen Schaden zufügen könnten; dies hebelt den Sinn der Richtlinie komplett aus, denn gerade diese Informationen sind für die Öffentlichkeit und Investoren zentral;
  • Tochterunternehmen teilweise von der Berichterstattung ausgenommen werden sollen;
  • keine inhaltliche Prüfung der Berichte vorgesehen ist und Sanktionen nur für die Nichtabgabe der Erklärung, nicht jedoch für falsche oder verkürzte Informationen geplant sind.

Das CorA-Netzwerk fordert Bundesregierung und Bundestag daher auf, den Entwurf in diesen Punkten zu verbessern. Die EU-Richtlinie lässt den Mitgliedstaaten hierbei Spielräume. Dänemark verwendet zum Beispiel eine Mitarbeiterzahl von 250 statt 500 als Definitionsgrundlage und erlaubt nicht das Weglassen von Angaben, die sich nachteilig auf das Unternehmen auswirken können.

Das CorA-Netzwerk fordert zudem, verbindliche Referenzrahmen für die Berichterstattung festzulegen, als Standort der Offenlegung den Lagebericht festzulegen und die Informationen über eine Datenbank und API-Datenschnittstellen zugänglich zu machen. Die geplante Erweiterung der nichtfinanziellen Belange um Verbraucherbelange begrüßt das CorA-Netzwerk.