(Presse-)Mitteilung

Deutsche Unternehmen sind immer wieder direkt oder indirekt an gravierenden Menschenrechtsverletzungen im Ausland beteiligt. Während sich auf internationaler Ebene die Investorenrechte mehren, fehlt es bislang an verbindlichen menschenrechtlichen Verpflichtungen für Unternehmen. Die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte versuchen, diese Lücke zu füllen. Doch was bedeuten sie konkret? Mit dieser Serie von Steckbriefen zu den UN-Leitprinzipien erläutern das CorA-Netzwerk für Unternehmensverantwortung und das Forum Menschenrechte anhand einzelner Fallbeispiele und Themen den Handlungsbedarf und nötige Umsetzungsschritte.

Bisher sind Steckbriefe zu folgenden Themen erschienen:

Zudem erläutern zwei Briefing Papers die Inhalt und Bedeutung der neuen EU-Richtlinien zur öffentlichen Vergabe und zu Offenlegungspflichten über nichtfinanzielle Informationen und welche Anforderungen im Lichte der UN-Leitprinzipien an ihre Umsetzung in Deutschland zu stellen sind.

Öffentliche Beschaffung mit der neuen EU-Vergaberichtlinie 2014/24/EU

Transparenz jetzt!
Anforderungen an die deutsche Umsetzung der EU-Richtlinie zur Offenlegung von nichtfinanziellen Informationen durch Unternehmen

Zudem zeigen Publikationen unserer Trägerorganisationen anhand konkreter Fälle die Verantwortung von Unternehmen und die Pflicht von Staaten, z. B.