Ein Beitrag von Ulrike Lohr, Südwind-Institut
Der Hype um Sustainable Finance scheint vorbei. Finanzinstitute bieten zwar weiterhin nachhaltige Anlageprodukte an, doch seit der Regulierungsdruck nachgelassen hat, hat das Thema nur noch in wenigen Häusern Priorität. Häufig ist auch zu lesen, dass das Interesse der Kund*innen an nachhaltigen Geldanlagen nachgelassen habe. Stimmt das wirklich? Zwei Umfragen aus dem Frühjahr 2026 liefern dazu interessante Erkenntnisse.
Ende März erschien eine gemeinsame Berater-Umfrage des AfW Bundesverbands Finanzdienstleistung, dem Forum Nachhaltige Geldanlagen (FNG) und der Universität Kassel zur Beratungspraxis zu nachhaltigen Geldanlagen. 257 Berater*innen wurden nach ihrer Einschätzung zum Kund*inneninteresse an nachhaltigen Finanzprodukten gefragt. Das Ergebnis: Das Interesse sei gering (32 %) oder sogar sehr gering (ebenfalls 32 %).
Eine zeitgleiche repräsentative Anleger*innenstudie der Barmenia Gothaer kam hingegen zu einem völlig anderen Ergebnis: 53 % der Befragten (2025 waren es noch 50 %) halten Nachhaltigkeitsaspekte bei Geldanlagen für wichtig oder sehr wichtig. 51 % der Befragten wären sogar bereit, zugunsten nachhaltiger Kriterien auf einen Teil der Rendite zu verzichten. Diese Ergebnisse decken sich mit denen einer EU-weiten Befragung aus den Jahren 2017-2024 des Sustainable Finance Observatory (2025): „Mind the Gap: Why European retail investors don‘t get what they want“, die ergab, dass Menschenrechte und positiver Impact für Privatanleger*innen die wichtigste Rolle spielen.
Warum Anleger*inneninteresse und Beratungspraxis in der Bewertung der Nachhaltigkeitspräferenzen so weit auseinander gehen, wurde leider in keiner der beiden Studien erhoben. Branchenexpert*innen sehen den Hauptgrund allerdings in der zugrundeliegenden Richtlinie MIFID II, die die so genannte „Nachhaltigkeitspräferenzabfrage“ regelt.
Interesse an sozialer Gerechtigkeit steigt
In der Anleger*nnenstudie bewerten 38 % der Befragten soziale Gerechtigkeit als wichtigsten Aspekt bei der Nachhaltigkeit, noch vor Umwelt- und Klimaschutz (35 %). Dass soziale Gerechtigkeit für nachhaltige Geldanlagen höher gewichtet wird als Umwelt- und Klimaschutz, ist neu.
Auch die Beraterstudie zeigt die Relevanz sozialer Gerechtigkeit: Für 86 % der Anlageberater*innen ist das Kriterium „Ausschluss von Kinderarbeit“ das relevanteste Ausschlusskriterium.
Sustainable Finance Regulierung: Soziale Aspekte nicht ausreichend berücksichtigt
Ausgerechnet soziale Aspekte sind in den aktuellen gesetzlichen Vorschriften kaum enthalten. Zwar regelt die „grüne Taxonomieverordnung“ ökologische und klimarelevante Wirtschaftsaktivitäten, aber die EU hat darauf verzichtet, auch eine soziale Taxonomie zu entwickeln. Bis heute gibt es in der EU deshalb keine einheitliche Definition, welche Wirtschaftsaktivitäten als sozial nachhaltig oder gar sozial gerecht gelten.
Gesetze zur Einhaltung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten existieren – nur sind sie für Finanzinstitute nicht verpflichtend
Dabei existiert eigentlich mit den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte ein Mindeststandard, der die Verantwortung der Unternehmen zur Einhaltung grundlegender Menschenrechte festlegt. Mit dem EU-Lieferkettengesetz und dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz haben die EU und Deutschland die UN-Leitprinzipien – wenn auch mit Abstrichen – umgesetzt (siehe aktuelle SÜDWIND-Studie). Doch sowohl Deutschland als auch die EU haben den Finanzsektor de facto von menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten befreit. Zivilgesellschaftliche Organisationen bewerten diese Sonderrolle als Erfolg der Bankenlobby, die in den Gesetzgebungsverfahren erheblichen Druck ausübten.
Menschenrechtliche Sorgfaltspflichten – bspw. der Ausschluss von Unternehmen mit Kinderarbeit – sind in Fondsangeboten der Banken deshalb keine Selbstverständlichkeit. Als nachhaltig deklarierte Fonds müssen aber laut Offenlegungsverordnung (Anhang I, Tabelle II) so genannte Principal Adverse Impact (PAI) Indikatoren angeben. Diese informieren, ob Investments gegen grundsätzliche Nachhaltigkeitsindikatoren verstoßen. Für den sozialen Bereich gibt es drei PAI-Indikatoren: PAI 10: Verletzung des UN-Global Compact (UNGC) oder der OECD-Leitlinien, PAI 11: fehlende Prozesse zur Umsetzung des UNGC oder der OECD-Leitlinien und PAI 12: unbereinigter Gender Pay Gap. Keiner dieser drei Indikatoren ist geeignet, um die gesamte Dimension „soziale Gerechtigkeit“ abzudecken, die Anleger*innen besonders wichtig ist.
Immerhin: „PAI 10: Anteil der Unternehmen, die den UNGC verletzen“ umfasst auch das Ausschlusskriterium Kinderarbeit. Das Problem: Der UNGC selbst gibt keine Auskunft über Verletzungen durch unterzeichnende Unternehmen. Eine Bewertung, ob die Prinzipien des UNGC verletzt wurden, treffen die Finanzanbieter selbst bzw. Nachhaltigkeits-Research-Agenturen. Es sind also private Anbieter wie MSCI-ESG, ISS-ESG oder Morningstar-Sustainalytics, die diese Einschätzung treffen.
Fazit
Die Europäische Union hat eine Chance vertan, auf dem Markt für nachhaltige Geldanlagen für mehr Vergleichbarkeit und Transparenz für Anleger*innen zu sorgen, die in soziale Gerechtigkeit investieren möchten und sichergehen wollen, dass keine grundlegenden Menschenrechte verletzt werden. Um Menschenrechtsschutz und soziale Gerechtigkeit in nachhaltigen Geldanlagen zu stärken müsste die Europäische Union die Pläne für eine soziale Taxonomie wieder aufnehmen, den Finanzsektor in die Lieferkettengesetzgebung aufnehmen und die Nachhaltigkeitsberichtspflichten für Unternehmen (CSRD) wieder ausweiten und bei der aktuellen Überarbeitung der Offenlegungsverordnung für Finanzdienstleister (SFDR) die soziale Dimension stärker berücksichtigen. Anleger*innen sind deshalb weiterhin darauf angewiesen, sich selbst zu informieren und ihr Geld bei glaubwürdigen und auf Nachhaltigkeit spezialisierten Finanzinstituten anzulegen.



