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Ein Beitrag von Robert Diendorfer, Forum Fairer Handel

 

Das Omnibus-I-Paket war ein schwerer Schlag für die Europäische Lieferkettenrichtlinie. Jetzt besteht für die Bundesregierung die Chance, ambitionierte Maßstäbe bei ihrer Transposition zu setzen – oder hinter den Möglichkeiten zurückzubleiben. Andere Länder gehen bereits entschlossen voran.

CSDDD nach dem Omnibus: Die Umsetzungsphase beginnt

Das Omnibus-I-Paket der EU-Kommission führte zu weitreichenden Verwässerungen der Europäischen Lieferkettenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD). Trotz dieser Abschwächungen birgt die CSDDD aber weiterhin Potenzial, um eine Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen entlang globaler Wertschöpfungsketten zu erreichen. Damit das gelingt, sind die nächsten Monate entscheidend.

Der Abschluss des Omnibus-I-Paketes markiert den Beginn der nächsten zentralen Phase: Die Umsetzung („Transposition“) der CSDDD in nationales Recht, wofür den Mitgliedstaaten bis Juli 2028 Zeit bleibt. Da es sich um eine Richtlinie und keine Verordnung (die eine exakte 1:1-Umsetzung verlangt) handelt, steht den Mitgliedstaaten durchaus Gestaltungsspielraum zur Verfügung, um einzelne Elemente der Richtlinie zu präzisieren und sie strenger oder umfassender auszulegen. Die Bundesregierung sollte diesen nutzen, beispielsweise bei der Ausgestaltung der zivilrechtlichen Haftung, der Einführung von Mechanismen zur Bezahlung existenzsichernder Löhne, der Einbeziehung von Stakeholdern wie Umwelt- und Menschenrechtsorganisationen oder der Sicherstellung einer unabhängigen Umsetzungsbehörde.

Der Prozess zur Umsetzung der CSDDD in Deutschland ist allerdings noch undurchsichtig. Im Juni fand der erste „Transpositionsworkshop“ mit Vertreter*innen der Mitgliedstaaten auf EU-Ebene statt, verbunden mit einer öffentlichen Konsultation zu den Guidelines, die von der EU-Kommission im Zuge der CSDDD veröffentlicht werden müssen. Im gestern veröffentlichen Beschluss zum Koalitionsausschuss wird der Umsetzungsbeginn für Herbst 2026 angekündigt.

Ungewisse Zukunft für das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Die anstehende Transposition der CSDDD hat unmittelbare Auswirkungen auf die Zukunft des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG), das durch ein neues „Gesetz über die internationale Unternehmensverantwortung“ ersetzt werden soll. Bis dahin gilt weiterhin das LkSG, es soll aber angepasst werden. Diese Novelle des LkSG, die Berichtspflichten abschaffen und Sanktionsmöglichkeiten einschränken soll, gilt aufgrund einer wahrscheinlich rechtswidrigen Weisung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie faktisch schon seit Monaten. Allerdings hat die Novelle den parlamentarischen Prozess noch nicht durchlaufen und hängt seit Monaten in der Luft. Wie das zu deuten ist, bleibt unklar.

Ebenso bleibt offen, welche Implikationen der gestrige Beschluss des Koalitionsausschusses auf die LkSG-Novelle hat. Es wurde angekündigt, die CSDDD 1:1 umsetzen zu wollen und dabei auch den Anwendungsbereich auf Unternehmen ab 5.000 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von 1,5 Milliarden Euro abzusenken. Damit würde die Bundesregierung das im UN-Sozialpakt und EU-Vertrag verankerte menschenrechtliche Rückschrittsverbot brechen und 95 % der aktuell vom LkSG umfassten Unternehmen aus ihrer Verantwortung entlassen.

Ein Blick über den Tellerrand

Dabei eröffnet sich der Bundesregierung mit der CSDDD-Umsetzung eine wichtige Chance, um die Lücken der deutschen Gesetzgebung zu schließen – wenn sie den vorhandenen Handlungsspielraum für Verbesserungen statt Abschwächungen nutzt. Mit einer zügigen und ambitionierten Umsetzung kann sie ein im Sinne des Menschenrechts- und Umweltschutzes zukunftsfähiges Signal setzen, auch in Richtung anderer EU-Mitgliedsstaaten.

Denn einige Länder haben bereits mit der Umsetzung begonnen: Finnland startete Anfang Mai mit einer ersten öffentlichen Konsultationsrunde zur Implementierung der CSDDD, die bis Ende Juni lief. Die finnische Regierung setzt sich zum Ziel, einen nationalen Gesetzesentwurf bereits im Herbst 2026 im Parlament zu diskutieren und strebt ein finales Umsetzungsgesetz für Anfang 2027 an. Auch in Spanien ist eine nationale Umsetzung der CSDDD für das erste Quartal 2027 geplant. Die Niederlande bringen die Transposition ebenfalls schon auf den Weg, verbunden mit einer ersten öffentlichen Stakeholderkonsultation im Juli.

Ein Blick in die Schweiz zeigt zudem ermutigende Entwicklungen, die in Zeiten zunehmender nationaler und europäischer Deregulierung positiv stimmen: Im April wurde von der Regierung in Reaktion auf die Initiative der Zivilgesellschaft und der Koalition für Konzernverantwortung ein Gesetzesvorschlag für ein „Bundesgesetz über die nachhaltige Unternehmensführung“ publiziert.

Der Herbst wird zeigen, ob Deutschland seinem eigenen Anspruch als Vorantreiber hoher Umwelt- und Sozialstandards gerecht wird oder eine wichtige Chance zur Verbesserung von Arbeits- und Lebensbedingungen in globalen Wertschöpfungsketten verstreichen lässt.