EIn Beitrag von Moritz Leiner, urgewald
Aktuell werden die Klimaleitlinien für die deutsche Außenwirtschaftsförderung überarbeitet. Insbesondere Klimaauflagen für die Absicherung von Gasinfrastruktur sollen auf Wunsch der Industrie fallen. Stattdessen sollte die Bundesregierung die Garantieinstrumente konsequent am 1,5-Grad-Pfad ausrichten.
Außenwirtschaftsförderung und Klimapolitik
Mit der Außenwirtschaftsförderung unterstützt die Bundesregierung deutsche Unternehmen bei Projekten mit ausländischen Geschäftspartnern durch verschiedene staatliche Kreditversicherungen, wenn private Versicherer für diese Projekte keine ausreichende Absicherung gegen Zahlungsausfälle der Kunden anbieten. Exporte oder Investitionen in Staaten mit hohen Risiken sowie Rohstoffimporte aus dem Ausland lassen sich oft nur mit Hilfe staatlicher Kreditabsicherungen umsetzen, da das finanzielle Risiko für die deutschen Unternehmen und die privaten Kreditversicherer sonst zu hoch bzw. die erwarteten Gewinne zu gering wären.1
Die Ampel-Bundesregierung hatte beim Klimagipfel 2021 in Glasgow versprochen, die direkte Unterstützung fossiler Energieträger im Ausland mit öffentlichen Geldern bis 2022 zu beenden.2 Ende 2023 traten dann die Klimaleitlinien für die deutsche Außenwirtschaftsförderung in Kraft, mit denen die Bundesregierung die Vergabe ihrer Exportkreditgarantien (sog. ‚Hermes-Bürgschaften‘) und Investitionsgarantien mit dem Pariser 1,5-Grad-Limit in Einklang bringen wollte.3
Bundesregierung im Koalitionsvertrag 2025: Klimaleitlinien „flexibilisieren“
Die schwarz-rote Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag 2025 jedoch vereinbart, die Klimaleitlinien zu „flexibilisieren“.4 Aktuell werden die Klimaleitlinien daher überarbeitet. Dabei liegt die Federführung beim Wirtschaftsministerium, weitere Ministerien (Finanzen, Auswärtiges, Entwicklungszusammenarbeit sowie Umwelt) sind involviert. Ein Entwurf soll bald in die Verbändekonsultation gehen.
Insbesondere Einschränkungen bei Garantien für fossile Gasprojekte sollen auf Wunsch der Industrie fallen. Vorliegende Voranfragen und Anträge für Bürgschaften zum Export von Gaskraftwerken und dem Bau von LNG-Exportterminals zeigen, dass die fossile Industrie auf eine jahrzehntelange weitere Bindung an fossile Brennstoffe hinarbeitet. Bereits 2025 hat die Bundesregierung ‚Letters of Interest‘ für insgesamt fünf Gas-Projekte im Ausland ausgestellt, insgesamt geht es um ein Gesamtvolumen von 893 Millionen Euro.5 Seit 2026 prüft die Bundesregierung zudem die Übernahme einer Millionenbürgschaft für LNG-Importe von einem argentinischen Gasprojekt im Golf von San Matias.6 Das klimaschädliche Projekt bedroht die lokale Meeresfauna und indigene Mapuche-Gemeinschaften müssten umgesiedelt werden.7
Was es braucht: Klare Ausrichtung am 1,5-Grad-Pfad und Schlupflöcher für fossiles Gas schließen
Die wissenschaftliche Evidenz ist eindeutig: Neue fossile Energieprojekte sind nicht mit den Pariser Klimazielen vereinbar. Da sich die schwarz-rote Koalition dem 1,5-Grad-Limit des Pariser Klimaabkommens verschrieben hat, muss sie Schlupflöcher für fossiles Gas aus den Klimaleitlinien streichen.
Bei der Garantievergabe an emissionsärmere Projekte sollten die Klimaleitlinien vor- und nachgelagerte Lieferketten stärker berücksichtigen. Denn durch erleichterte Deckungsbedingungen für emissionsärmere Projekte reizt die Bundesregierung mit den Klimaleitlinien mehr Nachfrage nach metallischen Rohstoffen an. Der Abbau dieser Rohstoffe ist in vielen Ländern des Globalen Südens mit gravierenden menschenrechtlichen, sozialen und ökologischen Problemen wie Zwangsumsiedlungen und Umweltzerstörung verbunden.
Die CorA-Arbeitsgruppe zur Außenwirtschaftsförderung wird sich an der Konsultation mit einer entsprechenden Stellungnahme beteiligen.
3 https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2023/07/20230724-klimapolitische-sektorleitlinien-fur-exportkreditgarantien.html
5 https://www.morgenpost.de/politik/article409747209/fast-eine-milliarde-euro-foerdert-die-regierung-im-ausland-gas.html


