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Ein Beitrag von Sandra Dusch Silva, Romero Initiative

 

Mit der EU-Zwangsarbeitsverordnung will die EU Produkte aus Zwangsarbeit künftig vom Binnenmarkt ausschließen. Ob daraus tatsächlich bessere Arbeitsbedingungen entstehen, hängt stark davon ab, ob Betroffene, Gewerkschaften und lokale Organisationen wirksam eingebunden werden.

Weltweit leben nach Schätzungen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) rund 27,6 Millionen Menschen in Zwangsarbeit. Die illegalen Gewinne daraus belaufen sich inzwischen auf mehr als 210 Milliarden Euro jährlich. Die ILO nennt elf zentrale Indikatoren für Zwangsarbeit, darunter Täuschung, physische und sexuelle Gewalt, Einschüchterung, Isolation, unzumutbare Arbeits- und Lebensbedingungen und exzessive Überstunden. Besonders migrantische Arbeiter*innen sind häufig mehreren Risikofaktoren gleichzeitig ausgesetzt: Hohe Vermittlungsgebühren, einbehaltene Ausweisdokumente, unsicherer Aufenthaltsstatus oder Schulden können starke Abhängigkeiten schaffen und verhindern, dass Beschäftigte ihre Arbeit frei verlassen oder Missstände melden.

Eine der größten Herausforderungen im Kampf gegen Zwangsarbeit ist ihre Unsichtbarkeit. Viele Betroffene sprechen aus Angst vor Jobverlust, Repressionen oder Abschiebung nicht offen über ihre Situation. Gleichzeitig bestehen entlang globaler Lieferketten oft starke wirtschaftliche Anreize, Missstände zu verschleiern.

Hinzu kommt, dass klassische Sozialaudits unzureichend sind. Viele Kontrollsysteme sind nicht darauf ausgelegt, Formen von Zwang, Abhängigkeit oder unfreiwilliger Arbeit zu erkennen. Risiken entstehen vor allem tiefer in der Lieferkette – etwa bei Subunternehmen, Arbeitsvermittlern oder ausgelagerten Produktionsschritten.

Was die neue Regulierung vorsieht

Mit der EU-Zwangsarbeitsverordnung (Forced Labour Regulation, EUFLR) reagiert die Europäische Union darauf mit einem Instrument, das Produkte aus Zwangsarbeit direkt vom europäischen Markt ausschließen kann. Die Verordnung trat Ende 2024 in Kraft und soll ab Dezember 2027 vollständig angewendet werden. Bereits im Juni 2026 will die EU-Kommission dazu Leitlinien und eine zentrale Risikodatenbank veröffentlichen. Die Regulierung erfasst sämtliche Produktionsstufen – vom Rohstoffabbau bis zum fertigen Endprodukt.

Die EU-Kommission betont dabei, dass bloße Audit-Systeme nicht ausreichen. „Menschenrechtliche Sorgfaltspflichten allein bedeuten noch keine Einhaltung der Verordnung“, erklärte dazu der EU-Kommissionsvertreter Javier Martín Cerracín. Entscheidend sei letztlich, ob Unternehmen tatsächlich nachweisen können, dass Zwangsarbeit beendet wurde.

Die Durchsetzung der Verordnung soll risikobasiert erfolgen. Priorität erhalten besonders schwere Fälle, große Handelsvolumina oder Lieferketten mit hoher Marktbedeutung. Innerhalb der EU sind nationale Behörden zuständig, außerhalb der EU übernimmt die Europäische Kommission die Ermittlungen. Ermittlungen können auf Grundlage von Beschwerden, Informationen aus der Datenbank, Hinweisen von Gewerkschaften, NGOs oder anderen Betroffenen eingeleitet werden. Unternehmen müssen dann Informationen zu ihren Lieferketten, Risikoanalysen und Abhilfemaßnahmen vorlegen. Wichtig ist: Die Verordnung schafft keine neuen eigenständigen Sorgfaltspflichten, in der Praxis wird menschenrechtliche Sorgfaltspflicht (Human Rights Due Diligence) jedoch zentral sein. Unternehmen müssen glaubwürdig zeigen können, wie sie Risiken identifizieren, verhindern und beheben.

Dazu können auch Entschädigungen, Rückzahlungen illegaler Vermittlungsgebühren oder sichere Arbeitsbedingungen gehören. „Ziel der Verordnung ist es nicht in erster Linie, Produkte zu verbieten“, so Cerracín. „Sie soll Druck erzeugen, damit Unternehmen Missstände tatsächlich beseitigen.“

Ob dieser Hebel wirklich zu strukturellen Veränderungen führt, wird entscheidend davon abhängen, wie konsequent Behörden ermitteln – und ob Betroffene selbst wirksam geschützt und beteiligt werden.

 

Weiterführende Informationen:

EU-Kommission: Überblick zur Forced Labour Regulation: Forced Labour Regulation – Internal Market, Industry, Entrepreneurship and SMEs

• Internationale Arbeitsorganisation (ILO): Grundlagen, Definitionen und Ressourcen zu Zwangsarbeit
Forced labour, modern slavery and trafficking in persons | International Labour Organization