Nationaler Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP)

Am 21.12.2016 verabschiedete die Bundesregierung nach einem zweijährigen Entsteheungsprozess einen Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte, mit dem sie die 2011 vom UN-Menschenrechtsrat verabschiedeten UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte umsetzt.

Es hatte im Vorfeld  massiven Widerstand aus Wirtschaft und einigen Teilen der Politik gegeben und die Bundesregierung brachte nicht den Mut für eine verbindliche Regulierung der Unternehmensverantwortung auf. Gleichwohl enthält der NAP einige gute Ansatzpunkte. Er beschreibt auf vier Seiten die menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten von Unternehmen und äußert die klare Erwartung, dass alle deutschen Unternehmen diese Prozesse umsetzen. Bis 2020 sollen mindestens die Hälfte aller Unternehmen mit über 500 Mitarbeiter*innen die menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten in ihre Unternehmensprozesse integriert haben. Dies soll ab 2018 stichprobenhaft überprüft werden, bei Verfehlung der Zielmarke  sollen weitere Schritte einschließlich gesetzlicher Vorgaben geprüft werden. Es sollen Risikosektoren identifiziert und dazu Sektorstudien mit typischen Risiken erstellt werden. Daran anknüpfend soll es Branchendialoge zwischen Wirtschaft, Politik und Unternehmen geben, in denen die Sorgfaltsanforderungen an die Unternehmen konkretisiert werden. Der Aktionsplan sieht auch Maßnahmen der Bundesregierung vor, um künftig die menschenrechtliche Sorgfalt bei Unterstützungsleistungen an Unternehmen stärker zu berücksichtigen, so bei der Außenwirtschaftsförderung und in der öffentlichen Beschaffung. Sehr schwach ist der NAP beim Thema Zugang zu Recht, wo kaum Maßnahmen vorgesehen sind.

Für die Umsetzung des NAP ist ein Interministerieller Ausschuss (IMA) zuständig. Eine Arbeitsgemeinschaft mit Vertreter/innen von Zivilgesellschaft, Wirtschaft und DGB  des CSR-Forums im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) begleitet die Umsetzung und wird dem IMA Empfehlungen unterbreiten.

Weiterführende Dokumente:

No courage to commit

Kein Mut zu mehr Verbindlichkeit

Beispiele weitergehender Maßnahmen aus anderen Ländern

Übersicht über die Nationalen Aktionspläne anderer Staaten

Petition „Menschenrechte vor Profit“

Pressemitteilung 6.10.2016 „Wirtschaft und Politik schießen Menschenrechte in den Wind“

Menschenrechte sind kein Wunschkonzert

Erwartungen an den Nationalen Aktionsplan

Positionspapier Wirtschaft und Menschenrechte: Erwartungen an einen deutschen Aktionsplan

Nationaler Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte – Anforderungen an den Umsetzungsprozess in Deutschland

Unternehmen wirksam in die Pflicht nehmen