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Ein Beitrag von Merle Kamppeter, Romero Initiative (CIR)

 

Die Marktmarkt der öffentlichen Hand ist groß – und entsprechend auch die Chance, soziale und ökologische Standards in internationalen Lieferketten sicherzustellen. Nach dem Scheitern des „Vergabetransformationspakets“ – einem Reformpaket der Ampelregierung, das Menschenrechte und Umweltstandards erstmals verbindlich im Vergaberecht auf Bundesebene verankert hätte, diskutiert die aktuelle Bundesregierung nun einen deutlich schwächeren Vorschlag.

„Vergabetransformationspaket“ wird abgelöst durch „Vergabebeschleunigungsgesetz“

Die Reform des Vergaberechts ist ein zentrales Vorhaben der aktuellen Regierung. Im Zentrum stehen nun jedoch die Vereinfachung, Entbürokratisierung und Beschleunigung von Vergabeverfahren. Der im Vergabetransformationspaket der Ampelregierung neu aufgenommene Paragraf zur „Berücksichtigung sozialer und umweltbezogener Kriterien“ (§ 120a, GWB) findet im neuen Gesetzesvorschlag keine Berücksichtigung mehr – aus Sicht des CorA-Netzwerks ist dies ein fataler Rückschritt. In globalen Lieferketten von Produkten wie IT, Lebensmitteln und Textilien, die allesamt von erheblicher Bedeutung für die öffentliche Beschaffung sind, kommt es vielfach zu gravierenden Arbeitsrechtsverletzungen und negativen Umweltauswirkungen. Die anstehende Reform nun nicht für die verbindliche Aufnahme von Menschenrechten und Umweltstandards im Vergaberecht zu nutzen, ist eine verpasste Chance.

Im Oktober 2025 fand die erste Lesung des Gesetzesentwurfes im Bundestag statt, seitdem wird das Gesetz unter Federführung des Wirtschaftsausschusses weiter in den Ausschüssen diskutiert. CorA und weitere Einzelorganisationen aus der AG Beschaffung haben sich mit Stellungnahmen zum Referentenentwurf geäußert und  sich mit konkreten Empfehlungen direkt an den Wirtschaftsausschuss gewandt. Auch die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) soll von Bund und Ländern bis Ende des Jahres überarbeitet werden, mit dem Ziel der Vereinfachung und der Beschleunigung von Vergaben, die unterhalb der EU-Schwellenwerte liegen und im Zuständigkeitsbereich der Länder geregelt werden.

Nachhaltigkeit und Menschenrechte fallen Bürokratieabbau zum Opfer

Ähnlich wie beim deutschen und EU-Lieferkettengesetz scheint auch bei der Vergaberechtsreform der Tenor zu sein: Verpflichtende Einhaltung von Umweltstandards und international anerkannten Menschen- und Arbeitsrechten werden als zusätzliche Belastung wahrgenommen, die es zu vermeiden gilt. Der nun diskutierte Vorschlag beinhaltet zwar keine Verschlechterung des aktuell geltenden Vergaberechts, wonach ökologische und soziale Kriterien in der öffentlichen Beschaffung gefordert werden können. Jetzt wäre jedoch die Chance gewesen, für mehr Verbindlichkeit zu sorgen – so wie es auch das Vergabetransformationspaket mit der Formulierung vorgemacht hat, dass Menschenrechte und Umweltstandards berücksichtigt werden sollen und für einige Risikosektoren sogar müssen.

Die Berücksichtigung von sozialen und umweltbezogenen Kriterien bleibt aktuell weiterhin freiwillig und die Verantwortung wird an einzelne Vergabestellen weitergegeben, anstatt endlich für mehr Verbindlichkeit und Regeln zu sorgen, die für alle gleichermaßen gelten. So haben die letzten Jahre doch deutlich gezeigt, dass das Potenzial einer nachhaltig ausgerichteten Beschaffung allein mit Freiwilligkeit nicht ausgeschöpft werden kann.

Reform der Vergaberechtsrichtlinien auf EU-Ebene

Auch auf EU-Ebene steht eine Reform des Vergaberechts an. Eine Anpassung der Richtlinien müsste von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden, die Reform hat also auch Auswirkungen auf das Vergaberecht in Deutschland. Im Frühjahr 2025 hat die EU-Kommission eine Evaluation der bestehenden Richtlinien durchgeführt. Bis Ende Januar 2026 lief eine weitere öffentliche Konsultation, bei der Vorschläge zur anstehenden Reform eingereicht werden konnten. Im Anschluss an die Konsultation soll die Kommission im zweiten Quartal 2026 einen Legislativvorschlag erarbeiten. Danach werden Verhandlungen zwischen den EU-Institutionen folgen. Ob die Reform noch 2026 abgeschlossen wird, ist ungewiss. Die Bundesregierung hat angekündigt, sich auch auf EU-Ebene für die deutliche Vereinfachung von Vergabeverfahren sowie die Anhebung von Schwellenwerten einzusetzen.

Das CorA-Netzwerk und die AG Beschaffung engagieren sich sowohl auf Bundes- als auch EU-Ebene weiter für die verbindliche Aufnahme von sozialen und umweltbezogenen Standards im Vergaberecht.