Unternehmen müssen die Risiken ihrer Geschäftstätigkeit für die Menschenrechte kennen, ihnen begegnen und darüber berichten, so beschreiben es die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNLP), die als globaler Standard zur Verhütung und Behebung von Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit Wirtschaftstätigkeit gelten. Bisher fehlen jedoch gesetzliche Regelungen, dass Unternehmen dieser Sorgfaltspflicht nachkommen müssen und bei deren Verletzung für Schäden haften.
1. Worum geht es? Menschenrechtliche Sorgfaltspflichten und Unternehmenshaftung
Zentrales Element der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte ist das Konzept der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten von Unternehmen. Damit sich alle Unternehmen daran halten, braucht es eine Haftung für Wirtschaftsakteure, die ihrer Sorgfaltspflicht nicht nachkommen. … Zur Einführung

2. Was fehlt? Ein Gesetz über menschenrechtliche Sorgfalt – nötig und machbar!
Bisher hat nur Frankreich als weltweit erstes Land die menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten verbindlich geregelt. Das CorA-Netzwerk fordert von der Bundesregierung, auch in Deutschland ein Gesetz einzuführen, das die menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten von Unternehmen verbindlich festlegt! Zur Kampagne

3. CorA dokumentiert: Menschenrechtsverletzungen deutscher Unternehmen
Deutsche Unternehmen sind immer wieder direkt oder indirekt an gravierenden Menschenrechtsverletzungen im Ausland beteiligt. Während sich auf internationaler Ebene die Investorenrechte mehren, fehlt es bislang an verbindlichen menschenrechtlichen Verpflichtungen für Unternehmen. Mit einer Serie von Steckbriefen zu den UN-Leitprinzipien erläutern das CorA-Netzwerk für Unternehmensverantwortung und das Forum Menschenrechte anhand einzelner Fallbeispiele und Themen den Handlungsbedarf und nötige Umsetzungsschritte. Zur Dokumentation
4. Weiterführende Informationen: Ressourcen und Links
Weitere Informationen und Links zum Thema finden Sie hier: Weiterführende Informationen