Transparenzpflichten
Rechenschafts- und Publizitätspflichten für Unternehmen sind ein wesentlicher erster Schritt, damit Unternehmen die mit ihrer Geschäftstätigkeit verbundenen weltweiten Auswirkungen auf Menschen und Umwelt erheben, darüber berichten und ggf. aufzeigen, was sie unternehmen, um negative Auswirkungen zu reduzieren. Ohne derartige Daten sind zudem am Unternehmen Interessierte (Verbraucher*innen, Investor*innen, NGOs, Politik, Beschäftigte, das öffentliche Beschaffungswesen) nicht in der Lage, ihre Entscheidungen im Sinne sozialer und ökologischer Zielsetzungen zu optimieren.
Berichtspflichten bestehen bisher aber nur rudimentär: zwar müssen Großunternehmen Bilanzdaten veröffentlichen, aber erst mit der Umsetzung einer entsprechenden EU-Richtlinie in ein deutsches Gesetz im März 2017 wurden erste Ansätze zur verbindlichen Publikation von menschenrechtlichen, sozialen und umweltbezogenen Informationen eingeführt. Erste Berichte müssen im Jahr 2018 vorgelegt werden. Die Umsetzung der EU-Richtlinie durch die Bundesregierung erfolgte jedoch so restriktiv, dass nur 550 und damit ein Bruchteil der großen deutschen Unternehmen erfasst werden, keine inhaltliche Überprüfung vorgesehen ist und die Vergleichbarkeit der Berichte nicht gewährleistet wird. Zudem ist unklar, ob die Unternehmen auch über ihre Umwelt- und Menschenrechtsrisiken berichten müssen, wenn sie nicht unmittelbar geschäftsrelevant sind. Die Bundesregierung ist dringend aufgefordert, nach einer Analyse der ersten Berichte Lücken zu identifizieren und Berichtspflichten für Unternehmen umfassend einzuführen. Zusammen mit dem europäischen Netzwerk für Unternehmensverantwortung, ECCJ, werden wir uns weiter für verbindliche und aussagekräftige Berichtspflichten für Großunternehmen einsetzen.