Positionspapiere

Mit der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD), die am 5.1.2023 in Kraft getreten ist, hat die EU die Regeln gestärkt, nach denen große Unternehmen soziale und umweltbezogene Informationen veröffentlichen müssen – sowohl über die Risiken, die aus dem Klimawandel und anderen Nachhatligkeitsthemen für das Unternhemen entstehen, als auch über Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf Menschen und Umwelt. Delegierte Rechtsakte werden derzeit entwickelt, in denen die Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (European sustainability reporting standards – ESRS) genauer festgelegt werden. Einen Vorschlag dafür hat das Expert*innenkomitee EFRAG im November 2022 vorgelegt. Die EU-Kommission hat diesen Vorschlag jedoch stark abgeschwächt. U. a. soll über viele Indikatoren nicht verpflichtend berichtet werden müssen und es werden lange Übergangszeiten vorgesehen. Im Rahmen einer Feedback-Periode hat das CorA-Netzwerk eine Stellungnahme eingereicht, in der es die EU-Kommission auffordert, diese Abschwächungen zurückzunehmen. Die EU-Kommission wird ihren Vorschlag auf Basis der verschiedenen Feedbacks  fertigstellen und dem Europäischen Parlament und dem Rat vorlegen.

Zur CorA-Stellungnahme auf Deutsch und Englisch.