Leitlinien der EU-Kommission

CorA begrüßt neue Leitlinien der EU-Kommission als ersten Schritt hin zu einer einheitlicheren Berichterstattung über nichtfinanzielle Themen, wie die Achtung der Menschenrechte und Arbeitnehmer- und Umweltbelange. Die Kommission empfiehlt zwar weiterhin kein bestimmtes Berichtsrahmenwerk für alle Unternehmen, was den Vergleich der Informationen für die Stakeholder-/innen erleichtern würde. Sie führt aber Beispiele für relevante Aspekte innerhalb der Themen und mögliche Kennzahlen an und thematisiert auch Themen wie Konfliktmineralien und Lieferkettenprobleme. Und sie bestätigt, dass nicht nur über die Risiken berichtet werden muss, die für das Unternehmen bestehen oder entstehen könnten, sondern über die Risiken für die Menschen und die Umwelt. Hier finden Sie eine ausführliche Bewertung unseres Dachverbands ECCJ zusammen mit AI und WWF.

Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung von Unternehmen

Heute verabschiedet der Bundestag ein Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung von Unternehmen. Damit setzt die Bundesregierung die so genannte CSR-Richtlinie der EU mit mehrmonatiger Verspätung um. In einer Pressemitteilung kritisiert das CorA-Netzwerk die erheblichen Schwächen des Gesetzes und fordert eine Änderung des Hemmschuhs „Bürokratiebremse“.

 Kernforderungen […] für eine effektive Umsetzung der EU CSR-Richtlinie

In dem Positionspapier Kernforderungen und Argumente der Zivilgesellschaft für eine effektive Umsetzung der EU CSR-Richtlinie 2014/95 in Deutschland stellen mehrere CorA-Träger- und Partnerorganisationen zentrale Anforderungen an die Umsetzung der CSR-Richtlinien in Deutschland dar.

CorA-Stellungnahme zum Konzept zur Umsetzung der CSR-Richtlinie

Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz hat sein Konzept zur Umsetzung der neuen EU-Richtlinie über Offenlegungspflichten für Unternehmen in deutsches Recht vorgelegt. Hier finden Sie die CorA-Stellungnahme zum Konzept zur Umsetzung der CSR-Richtlinie – Reform des Lageberichts