Positionspapiere

Am 21.4.21 hat die EU-Kommission den Entwurf einer Richtlinie zu nachhaltigkeitsbezogener Unternehmensberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive – CSRD) veröffentlicht. Diese reformiert und stärkt die bisherigen Richtlinien zur nicht-finanziellen Berichterstattung. In seiner Stellungnahme zur Verbändeanhörung des Bundesjustizministeriums begrüßt das CorA-Netzwerk, dass von der neuen Richtlinie mehr Unternehmen erfasst werden und die Vorgaben für die Berichterstattung gestärkt werden sollen. Auch die in Aussicht gestellte verbindlichere Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte stellt einen großen Fortschritt dar.

Der Richtlinienvorschlag greift jedoch in einigen Punkten zu kurz. U. a. werden beim Anwendungsbereich nach wie vor weder alle großen Unternehmen noch alle kleinen und mittleren Unternehmen in risikoreichen Sektoren erfasst, obwohl die Auswirkungen auf Menschen und Umwelt unabhängig davon auftreten, welche Rechtsform ein Unternehmen hat. Zudem sind insbesondere die Vorgaben zur Berichterstattung über Menschenrechte und Wertschöpfungsketten unzureichend. Einen Vorschlag, wie diese konkretisiert werden können, hat die Alliance for Corporate Transparency in einem Positionspapier veröffentlicht, an dem auch CorA mitgearbeitet hat.

Bei den bevorstehenden Verhandlungen über die neue Richtlinie sollte in diesen und weiteren Bereichen deutlich nachgebessert werden. Zudem sollte bei der Weiterentwicklung der Richtlinie großes Augenmerk darauf gerichtet werden, Kongruenz zur Festlegung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten herzustellen.

Zum Download der Stellungnahme