Positionspapiere

Berichtspflichten sind ein Kernelement unternehmerischer Sorgfaltspflichten. Ihr Ziel ist es, Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden durch Unternehmen in globalen Lieferketten zu reduzieren. Berichtspflichten helfen Unternehmen, Risiken zu erkennen, und schaffen Transparenz und Vertrauen. Sie sind eine zentrale Voraussetzung, damit das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Investoren, Kreditgebende und Aktionär*innen sowie zivilgesellschaftliche Akteur*innen und die interessierte Öffentlichkeit die Einhaltung menschenrechtlicher, umwelt- und klimabezogener Sorgfaltspflichten durch die Unternehmen überprüfen können, Hinweise auf fehlende Aspekte geben und dadurch zur Behebung von Missständen in den Lieferketten beitragen können.

Die Ausweitung der bisherigen Nachhaltigkeitsberichtspflichten durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist daher ein wichtiger Schritt. Dies darf jedoch nicht zu einer Abschwächung der im Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) geregelten Berichtspflichten führen.

Die Stellungnahme des CorA-Netzwerks zum Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zur Umsetzung der CSRD geht auf vier Aspekte näher ein:

  • Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Regeln dürfen nicht aufgeweicht werden
  • Unabhängige Bestätigungsdienstleister: zusätzliche Kapazitäten und Expertise einbeziehen
  • Förderbanken müssen vollumfänglich erfasst werden
  • Nationaler Standardsetzer: Unabhängigkeit und zivilgesellschaftliche Beteiligung ermöglichen

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