(Presse-)Mitteilung (keine Publikation)

Die EU-Kommission hat heute ihren Wettbewerbskompass vorgestellt. Darin enthalten ist auch die Ankündigung eines Omnibus-Pakets zur Vereinfachung dreier zentraler Säulen des EU Green Deal, darunter das EU-Lieferkettengesetz.

Heike Drillisch erklärt dazu für den Steuerungskreis der Initiative Lieferkettengesetz:

Mit großer Sorge blicken wir auf die von der EU-Kommission angekündigten ‘weitreichenden Vereinfachungen’ von Nachhaltigkeitspflichten. Noch ist unklar, wie genau diese Vereinfachungen aussehen sollen. Es mehren sich jedoch die Zeichen, dass Teile der EU-Kommission unter dem Deckmantel der ‘Vereinfachung’ einen radikalen Abbau von Menschenrechts- und Umweltschutzregeln anstreben. Wir warnen davor, in diesem Zusammenhang den Regelungsumfang des EU-Lieferkettengesetzes – und damit dessen Wirksamkeit – abzuschwächen.

Für die geplanten Erleichterungen bei den Nachhaltigkeitsberichtspflichten ist es nicht erforderlich, das EU-Lieferkettengesetz zu ändern, weil es keine eigenen Berichtspflichten enthält, sondern auf die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) verweist. Änderungsbedarf sehen wir jedoch auf untergesetzlicher Ebene und bei der Anwendung der Regelungen durch die Unternehmen.

Das EU-Lieferkettengesetz darf keinem Unterbietungswettbewerb mit den USA und China zum Opfer fallen – die Achtung von Menschenrechten und der Kampf gegen die Klimakrise sind gerade, was die EU ausmacht und stark macht.

Weitere Informationen:
Zu den Änderungsbedarfen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung siehe auch den  Blogbeitrag unserer Mitgliedsorganisation Germanwatch.