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Neben der Better-Regulation-Agenda treibt die EU auch mit einem weiteren Prozess die Stärkung von Unternehmen voran: Am 14. April stimmte das Europäischen Parlament der Trade Secrets Directive zu. Denn Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind zwar in den europäischen Mitgliedstaaten bereits geschützt, es gibt aber keine einheitliche europäische Regelung dazu. Ein Hintergrundpapier von Corporate Europe Observatory, The Commons Network u. a. beschreibt jedoch große Gefahren der Richtlinie für Menschen, die das Gemeinwohl zu schützen versuchen. So wird die Richtlinie es noch schwieriger machen, die Veröffentlichung von geheim gehaltenen Studien über Umweltauswirkungen von Produkten zu erlangen. Whistleblower*innen und Journalist*innen, die illegitime Praktiken aufdecken wollen, wie es z. B. im Falle von Luxleaks der Fall war, werden sich noch massiveren Konsequenzen ausgesetzt sehen. Und Angestellte, die den Arbeitgeber wechseln, müssen sechs Jahre lang fürchten, verklagt zu werden, sollten sie beim früheren Arbeitgeber erlangte Informationen weiterverwenden – ein Damoklesschwert, das Mobilität einschränkt und Innovation verhindert, da der Begriff sehr weit gefasst ist. Im Zuge der Verhandlungen zwischen Europäischer Kommission, Parlament und Rat sind zwar einige Verbesserungen in den Text aufgenommen worden, doch sind diese zu unspezifisch, um ausreichenden Schutz für die genannten Personengruppen zu gewährleisten. Corporate Europe Observatory u. a. forderten daher mit einer Petition die Mitglieder des Europäischen Parlaments auf, die Richtlinie abzulehnen und stattdessen von der Europäischen Kommission einen neuen Textvorschlag einzufordern, der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse wirksam schützt, ohne dabei die Rechte anderer Personengruppen unverhältnismäßig einzuschränken. Die Europaabgeordneten ließ diese Initiative jedoch kalt: sie stimmten dem Entwurf zu. Damit die Richtlinie in Kraft tritt, müssen die Regierungen der Mitgliedstaaten sie in einer Sitzung des EU-Ministerrats am 17. Mai noch bestätigen – oder eben nicht.