Das Bundeswirtschaftsministerium erarbeitet derzeit ein Gesetz zur Beschleunigung der öffentlichen Vergabe. Nachhaltigkeit spielt darin kaum eine Rolle. Zwar soll es möglich sein, Nachhaltigkeit bei der Markterkundung zu berücksichtigen, und es wird eine Ermächtigungsgrundlage für die Bundesregierung vorgesehen, verpflichtende Anforderungen über die Beschaffung klimafreundlicher Leistungen zu verankern. Verbindliche Nachhaltigkeitskriterien auch in sozialer und ökologischer Hinsicht sucht man jedoch vergebens.
Das CorA-Netzwerk hat sich mit einer Stellungnahme an der – sehr kurzfristig anberaumten – Verbändeanhörung zum Referentenentwurf des Vergabebeschleunigungsgesetzes beteiligt. Die folgenden Aspekte hebt CorA dabei besonders hervor:
- Wirtschaftlichkeit geht nicht ohne Nachhaltigkeit
- Es braucht verbindliche soziale und ökologische Vorgaben
- Verbindliche Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen bei sensiblen Produktgruppen
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift für Nachhaltigkeit in der Beschaffung erlassen
- Keine Veränderungen der Schwellenwerte
Die vollständige Stellungnahme ist hier zu finden.