(Presse-)Mitteilung

Mit dem Entwurf der Bundesregierung für ein Lieferkettengesetz erscheinen erstmals gesetzlich verankerte menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten deutscher Unternehmen für ihre Lieferketten erreichbar. Trotz seiner Schwächen stellt der Entwurf einen Paradigmenwechsel dar. Denn die Bundesregierung ist mit diesem Schritt von der Annahme abgerückt, dass freiwillige Maßnahmen von Unternehmen die Situation in den globalen Wertschöpfungsketten ausreichend verbessern können. Bei der konkreten Ausgestaltung dieser Regelung im weiteren Gesetzgebungsverfahren im Bundestag besteht aber noch deutlicher Nachbesserungsbedarf.

Die Stellungnahme Lieferkettengesetz und Vergaberecht. Welche Auswirkungen hat das Lieferkettengesetz auf die nachhaltige öffentliche Beschaffung? liefert eine Kurz-Analyse und Schlussfolgerungen für den weiteren Prozess.