(CorA-News Juli 2021) – Die Bundesregierung hat ihr im Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit gesetztes Ziel verfehlt, bis 2020 die Hälfte der von Bundesbehörden benötigten Textilien nach sozialen und ökologischen Kriterien zu beschaffen. Im Januar veröffentlichte das BMZ den „Leitfaden der Bundesregierung für eine nachhaltige Textilbeschaffung der Bundesregierung“. In einer gemeinsamen Pressemitteilung kritisierten im Februar 2021 zwölf Organisationen, darunter das CorA-Netzwerk, dass die Bundesregierung immer noch nicht den Stufenplan vorgelegt hat, der festlegen soll, wie die Bundesverwaltung die Hälfte der Textilien nachhaltig beschaffen soll. Die Organisationen fordern die Bundesregierung auf, gesetzliche Regelungen für die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards bei der Beschaffung aller sensiblen Produktgruppen einzuführen. Zudem haben FEMNET und die Christliche Initiative Romero (CIR) zum Leitfaden des BMZ, der Handlungsanleitungen für die Beschaffung von Arbeitsbekleidung, Wäsche und Bettwaren gibt, eine fachliche Stellungnahme veröffentlicht.

Das Lieferkettengesetz betrifft auch die öffentliche Beschaffung: Vergabestellen sollen in Zukunft Unternehmen, die aufgrund der Verletzung ihrer Sorgfaltspflichten zu einem Bußgeld in bestimmter Höhe verurteilt werden, von öffentlichen Vergabeverfahren ausschließen. Das CorA-Netzwerk für Unternehmensverantwortung und die CIR begrüßen in einem Forderungspapier grundsätzlich, dass die öffentliche Beschaffung als Durchsetzungsinstrument für die Sorgfaltspflichten genutzt werden soll. Sie sehen aber an verschiedenen Stellen deutlichen Nachbesserungsbedarf. Grundsätzlich besteht weiterhin die Notwendigkeit, Vergabestellen gesetzlich zu verpflichten, proaktiv menschenrechtliche und umweltbezogene Anforderungen an die bietenden Unternehmen zu stellen.

Christian Wimberger (Christliche Initiative Romero)