UN-Treaty

Stellungnahme des DIMR zum „Zero Draft“

In seiner Stellungnahme zum Textentwurf zum UN-Treaty (Zero Draft) begrüßt das Deutsche Institut für Menschenrechte das Papier als gute Basis für die weiteren zwischenstaatlichen Verhandlungen. Der Entwurf sei geeignet, menschenrechtliche Schutzlücken vor allem in transnationalen Lieferketten zu schließen. Stellungnahme „Die Richtung stimmt“

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UN-Treaty

Offener Brief von Wissenschaftler*innen weltweit

In einem offenen Brief fordern über 150 Wissenschaftler*innen aus Völkerrecht und verwandten Disziplinen die Staatengemeinschaft auf, sich konstruktiv in den Prozess zum UN-Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten einzubringen. Der Textentwurf (Zero Draft) baue auf vorhandenen internationalen Abkommen auf und greife bisherige Anmerkungen von Staaten und anderen Akteuren auf. Open Letter to States

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Sorgfaltspflichten und Unternehmenshaftung

Bericht: So geht Nachhaltigkeit!

In dem Bericht So geht Nachhaltigkeit! dokumentieren das CorA-Netzwerk und acht weitere zivilgesellschaftliche Verbände 17 Vorzeige-Initiativen und Projekte, wie wir uns in Deutschland und in der Welt sozial gerechter und ökologisch sauber organisieren können. Die Herausgeber*innen möchten damit die Politik aufrütteln und zeigen, in welcher Bandbreite Nachhaltigkeit bereits praktisch umgesetzt wird – auch gegen Widerstand aus Politik und Wirtschaft. Zu den vorgestellten Beispielen gehören u. a. die kommunale Initiativen für faire Beschaffung und das Sorgfaltspflichten-Gesetz in Frankreich.

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Sorgfaltspflichten und Unternehmenshaftung

Deutschland im UN-Prüfverfahren: CorA-Parallelbericht

Deutschland im UN-Prüfverfahren: Am 25. September überprüfen die Vereinten Nationen, inwieweit Deutschland einen der beiden grundlegenden UN-Menschenrechtspakte umsetzt: den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt). Gemeinsam mit dem FORUM MENSCHENRECHTE zeigt das CorA-Netzwerk in einem Parallelbericht auf, dass die Bundesregierung ihre Pflichten aus dem Pakt verletzt, indem sie Unternehmen nicht zur Achtung der Menschenrechte verpflichtet, Hürden beim Rechtszugang nicht abgebaut hat  und Menschenrechte bei der öffentlichen Beschaffung und Außenwirtschaftsförderung nicht ausreichend berücksichtigt.

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