Entstehung und Inhalte des Nationalen Aktionsplans

Am 21.12.2016 verabschiedete die Bundesregierung nach einem zweijährigen Entstehungsprozess einen Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte, mit dem sie die 2011 vom UN-Menschenrechtsrat verabschiedeten UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte umsetzen will.

Obwohl der Aktionsplan weiterhin auf freiwillige Unternehmensverantwortung setzt, enthält er einige gute Ansatzpunkte. Er beschreibt auf vier Seiten die menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten von Unternehmen und äußert die klare Erwartung, dass alle deutschen Unternehmen diese Prozesse umsetzen. Bis 2020 sollen mindestens die Hälfte aller Unternehmen mit über 500 Mitarbeiter*innen die menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten in ihre Unternehmensprozesse integriert haben. Dies soll ab 2018 stichprobenhaft überprüft werden, bei Verfehlung der Zielmarke sollen weitere Schritte einschließlich gesetzlicher Vorgaben geprüft werden. Es sollen Risikosektoren identifiziert und dazu Sektorstudien mit typischen Risiken erstellt werden. Daran anknüpfend soll es Branchendialoge zwischen Wirtschaft, Politik und Unternehmen geben, in denen die Sorgfaltsanforderungen an die Unternehmen konkretisiert werden.

Der Aktionsplan sieht auch Maßnahmen der Bundesregierung vor, um künftig die menschenrechtliche Sorgfalt bei Unterstützungsleistungen an Unternehmen stärker zu berücksichtigen, so bei der Außenwirtschaftsförderung und in der öffentlichen Beschaffung. Allerdings gehen viele Ankündigungen kaum über das hinaus, was zuvor schon beschlossen war, und Unternehmen werden z. B. nicht von öffentlichen Aufträgen, Subventionen oder der Außenwirtschaftsförderung des Bundes ausgeschlossen, wenn sie ihre Sorgfaltspflichten missachtet haben. Selbst Unternehmen im Eigentum des Bundes werden vorerst nicht verbindlich zur menschenrechtlichen Sorgfalt in ihren Auslandsgeschäften verpflichtet.

Sehr schwach ist der NAP beim Thema Zugang zu Recht, wo kaum Maßnahmen vorgesehen sind. Für betroffene Menschen aus dem globalen Süden bleibt es weiterhin nahezu unmöglich, deutsche Unternehmen für die Beteiligung an Menschenrechtsverletzungen zur Verantwortung zu ziehen. Das CorA-Netzwerk hat den Nationalen Aktionsplan unter dem Titel Kein Mut zu mehr Verbindlichkeit gemeinsam mit dem Forum Menschenrechte, VENRO und weiteren Organisationen ausführlich kommentiert. Im Oktober 2018 hat auch der Sozialausschuss der Vereinten Nationen (UN) in seinem Abschlussbericht über die Einhaltung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte durch die Bundesrepublik Deutschland die „ausschließlich freiwillige Natur der menschenrechtlichen Sorgfalt“, wie sie im Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte beschrieben wird, kritisiert. Er fordert die Bundesregierung auf, gesetzlich sicherzustellen, dass Unternehmen die Menschenrechte in Auslandsgeschäften achten und für Verstöße haftbar gemacht werden können.