Warum ist ein UN-Abkommen für Wirtschaft und Menschenrechte notwendig?

Menschenrechtsverletzungen stellen im globalen Wirtschaftssystem keine Ausnahme dar, im Gegenteil: Unternehmensgewinne speisen sich systematisch aus menschenunwürdigen Arbeitsbedingungen und niedrigen Umweltstandards. Wenn Unternehmen im Ausland die Rechte von Arbeiterinnen und Arbeitern verletzen, die lokale Bevölkerung von ihrem Land vertreiben oder Schäden für Umwelt und Gesundheit verursachen, bleibt dies jedoch häufig für sie ohne Folgen. Betroffene finden weder vor Ort noch in den Heimatländern der Unternehmen Rechtsschutz und leiden unter diesem Zustand.

Um das Problem anzugehen, konnten sich die Staaten der Vereinten Nationen 2011 nur auf einen Empfehlungskatalog einigen: die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGP). Die Pläne zur Umsetzung der UN-Leitprinzipien in einzelnen Staaten (NAPs) bleiben bis auf wenige Ausnahmen zahnlos und führen zu unterschiedlichen nationalen Standards. Konzernen wird es weiterhin gelingen, sich gerichtlichen Zuständigkeiten zu entziehen. Unterdessen verschärfen weitere Handelsabkommen den globalen Wettbewerb und Unternehmen gewinnen an Einfluss.

Mit dem UN-Treaty soll nun ein internationales Abkommen erarbeitet werden, das für die Vertragsparteien verbindlich ist, klare Regeln für Unternehmen schafft und den Betroffenen Klagemöglichkeiten eröffnet.

Was sollte das Abkommen z. B. konkret regeln?

  • Das Abkommen sollte Staaten vorschreiben, die bei ihnen ansässigen Unternehmen durch klare Gesetze zur Achtung der Menschenrechte zu verpflichten, auch bei ihren Auslandsgeschäften, Tochterunternehmen und Lieferketten.
  • Das Abkommen sollte regeln, dass Betroffene im Schadensfall ihre Rechte einklagen können, auch im Herkunftsstaat eines Unternehmens.
  • Ergänzend sollte ein internationaler Gerichtshofs für Menschenrechte geschaffen werden.
  • Die Staaten sollten sich einigen, wie sie in grenzüberschreitenden Fällen zusammenarbeiten, um Unternehmen zur Verantwortung zu ziehen.
  • Die Staaten sollten sich darauf festlegen, dass für sie die Pflichten aus dem UN-Menschenrechtsabkommen Vorrang vor den Pflichten aus gemeinsamen Handels- und Investitionsschutzabkommen haben.
  • Ein unabhängiger Expert*innenausschuss sollte die Umsetzung des Abkommens überwachen.