Marie-Luise Lämmle von FEMNET ging anhand der Ergebnisse einer Befragung der Frage nach, inwieweit die Vergabestellen der Bundesregierung die Spielräume nutzen und bereits sozial verantwortlich beschaffen. Das CorA-Netzwerk für Unternehmensverantwortung hatte die Befragung im März und April 2018 durchgeführt. Ein Fragebogen mit neun Fragen war an die vier Zentralen Beschaffungsstellen verschickt worden:

  • das Beschaffungsamt des Bundes (BeschA), das dem Bundesministerium des Inneren untersteht
  • das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw), das dem Bundesministerium der Verteidigung untersteht
  • die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM), das dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie untersteht
  • die Generalzolldirektion (GZD), die dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen untersteht.

Zusätzlich wurde die Bw Bekleidungsmanagement GmbH befragt, die eine hundertprozentige Inhousegesellschaft des Bundes ist. Die Bw Bekleidungsmanagement beschafft die persönliche Ausrüstung für die ca. 200.000 Soldat*innen der Bundeswehr und die Mitarbeiter*innen des Bundesministeriums der Verteidigung.

Von den fünf befragten Stellen hatten nur drei den Fragebogen beantwortet: BeschA, BAAINBW und BAM. Auf telefonische Nachfrage hin hatten die Generalzolldirektion und die Bw Bekleidungsmanagement eine Teilnahme an der Befragung abgelehnt.

Die Ergebnisse der Befragung lassen sich folgendermaßen zusammenfassen und bewerten:

  • Das Engagement für die sozial verantwortliche Beschaffung ist unterschiedlich stark ausgeprägt.
  • Das BeschA integriert soziale Kriterien am weitreichendsten und ist transparenter als andere Zentrale Beschaffungsstellen.
  • Vor allem die Generalzolldirektion und die Bw Bekleidungsmanagement legen eine mangelnde Transparenz an den Tag.
  • Die drei Vergabestellen geben an, dass durch die Vergaberechtsreform die gelebten Spielräume für die sozial verantwortliche Beschaffung nicht vergrößert wurden.
  • Als Nachweisformen akzeptieren die Stellen immer auch Eigenerklärungen (in etwas eingeschränkter Form bei der Bietererklärung, die von der Kompetenzstelle für Nachhaltige Beschaffung und dem BITKOM erarbeitet wurde, und bei der Erklärung zu den ILO-Kernarbeitsnormen für die Textilbeschaffung des BeschA). Einige Vergabestellen geben lediglich Verhaltenskodizes vor, auf welche die Bieter verpflichtet werden.
  • Die Berücksichtigung sozialer Kriterien ist mangelhaft in ihrer Glaubwürdigkeit und Effektivität, da Eigenerklärungen gleich bewertet und somit keine Anreize für eine externe Verifizierung der Kriterien gegeben werden.