Positionspapiere

CorA, Forum Menschenrechte, TI Deutschland und VENRO begrüßen grundsätzlich, dass eine Studie des BMAS einen Überblick verschafft, welche deutschen Branchen besondere menschenrechtliche Risiken bergen und gleichzeitig aus menschenrechtlicher und volkswirtschaftlicher Sicht einen besonders guten Hebel zur Verbesserung der Bedingungen entlang von Liefer- und Wertschöpfungsketten bieten. Der durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im August 2020 veröffentlichte Forschungsbericht Die Achtung von Menschenrechten entlang globaler Wertschöpfungsketten – Risiken und Chancen für Branchen der deutschen Wirtschaft soll Basis für die im Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) vorgesehenen Branchendialoge sein. Mit den im Rahmen der Studie identifizierten Risikobranchen sollen Multi-Stakeholder-Foren unter Moderation der Bundesregierung durchgeführt werden, um branchenspezifische Handlungsanleitungen und Best-Practice Beispiele zu menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten zu erarbeiten. Die Studie bestätigt u. a., dass bisherige Brancheninitiativen keine Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht gewährleisten.

Die Herausgeber*innen der Stellungnahme stimmen vielen der Empfehlungen und branchenspezifischen Anknüpfungspunkte der BMAS-Studie zu. Sie weisen aber auch auf einige Schwächen in der Methodik der Studie hin und widersprechen u. a. der pauschalen Empfehlung der Studie zur Standardisierung des Risikomanagements durch Auditprozesse.

Sie betonen, dass die begrenzten Empfehlungen der Studie die Lücken bestehender Branchenaktivitäten nicht werden schließen können. Dafür braucht es einen gesetzlichen Rahmen, mit dem Unternehmen verpflichtet werden, auch im Ausland Menschenrechte und Umweltstandards zu achten. Die Studie des BMAS kann dabei mit der kriteriengeleiteten Eingrenzung auf elf Fokusbranchen mit menschenrechtlichen Risiken entlang der Wertschöpfungskette einen Beitrag zu der Festlegung leisten, in welchen Bereichen ein Lieferkettengesetz auch auf kleine und mittlere Unternehmen Anwendung finden sollte. Die Aufzählung im Rahmen dieser Studie sollte jedoch nicht als abschließend betrachtet werden.

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