CorA-Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zur CSRD-Umsetzung
Bis zum Juli 2024 hätte die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung in deutsches Recht umgesetzt werden müssen. Die Ampel-Regierung hatte diese Frist jedoch verstreichen lassen und die Verabschiedung eines entsprechenden Gesetzes scheiterte am vorzeitigen Ampel-Aus. Im September 2024 leitete die EU ein Vertragsverletzungsverfahren u. a. gegen Deutschland ein.
Nun arbeitet die neue Bundesregierung an einem Umsetzungsgesetz und führte dazu eine kurzfristige Verbändeanhörung durch.
Das CorA-Netzwerk hat sich daran mit einer Stellungnahme beteiligt. Zentrale Inhalte sind:
Berichtspflichten sind ein zentrales Element unternehmerischer Sorgfaltspflichten. Sie helfen Unternehmen, Risiken zu erkennen, schaffen Transparenz und Vertrauen und tragen zur Behebung von Missständen in Lieferketten bei.
Der Referentenentwurf nimmt den Vorschlag der EU-Kommission aus dem Omnibus-I-Paket vorweg, die Berichtspflichten auf Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitende zu begrenzen. Dadurch wäre nur noch ein Bruchteil der deutschen Unternehmen berichtspflichtig und die Wirksamkeit der Nachhaltigkeitsberichterstattung für die sozial-ökologische Transformation und die Lieferkettenverantwortung dramatisch eingeschränkt. Zudem stellt es den demokratischen Prozess in Frage, ein noch nicht beschlossenes Ergebnis vorwegzunehmen.
Die vorgesehene Einführung von digitalem Tagging in den Berichten ist zu begrüßen und stellt eine wesentliche Voraussetzung für die sinnvolle Nutzung der Nachhaltigkeitsberichte durch Stakeholder dar.
Die Zulassung zur Prüfung der Berichte sollte nicht auf die klassischen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften begrenzt bleiben. Dieser Markt ist von einem Oligopol geprägt, was zu Abhängigkeiten, Interessenskonflikten und Preisverzerrungen führt. Der Markt sollte daher für andere Nachhaltigkeitsprüfer*innen geöffnet werden, so dass deren zusätzliche Expertise und Kapazitäten zur Verfügung genutzt werden.
Auch Föderbanken sollten von der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung erfasst werden, denn lange nicht alle ihre Gelder fließen in nachhaltige Projekte.
An Stelle des Deutschen Rechnungslegungs Standard Committee (DRSC), das für die Bundesregierung eine zentrale Rolle bei der Standardsetzung spielt, braucht es einen unabhängigen nationalen Standardsetzer, der ernsthafte zivilgesellschaftliche Beteiligung ermöglicht.
Zum Download der Stellungnahme