Ein Beitrag von Juliane Bing, Germanwatch
Ende Dezember 2025 hat das Europäische Parlament die Abschwächung der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) final beschlossen – bevor sie in ihrer ursprünglichen Form überhaupt in Kraft getreten war.
Einigung zur CSDDD: Weniger Reichweite, weniger Verbindlichkeit
Die EU-Kommission stellte im Februar letzten Jahres den ersten sogenannten ‚Omnibus‘ vor, der im Schnellverfahren weitreichenden Änderungen an sowohl der CSDDD als auch der Richtlinie zu Nachhaltigkeitsberichtserstattung (CSRD) vornehmen sollte – mit dem offiziellen Ziel, beide Richtlinien zu ‚vereinfachen‘. Doch von Vereinfachung kann kaum die Rede sein. Das Gesetz wurde in zentralen Punkten deutlich abgeschwächt.
Der Anwendungsbereich wurde erheblich eingeschränkt: Künftig sollen nur noch Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem weltweiten Jahresumsatz von mindestens 1,5 Milliarden Euro von der CSDDD erfasst werden. Viele Unternehmen, die nach den ursprünglichen Vorschlägen in die Pflicht genommen worden wären, fallen damit heraus.
Ebenfalls gestrichen wurde eine EU-weit harmonisierte zivilrechtliche Haftung. Betroffene von Menschenrechtsverletzungen oder Umweltschäden entlang globaler Lieferketten erhalten damit keinen einheitlichen Zugang zu Rechtsmitteln auf europäischer Ebene. Besonders gravierend ist zudem die vollständige Streichung verbindlicher Klimapläne aus der Richtlinie.
Erhalten blieb zwar der risikobasierte Ansatz, der Unternehmen verpflichtet, ihre Sorgfaltspflichten entlang tatsächlicher Risiken auszurichten. Allerdings wurde dieser Ansatz eingeschränkt: Unternehmen dürfen Informationsabfragen bei Zulieferern stärker begrenzen, was die Risikoanalyse in komplexen Lieferketten erschwert. Hinzu kommt eine weitere zeitliche Verschiebung: Die Umsetzung in nationales Recht ist nun erst bis Mitte 2028 vorgesehen, die Pflichten für Unternehmen gelten ab Mitte 2029.
Rechtsruck, Lobbydruck und Deregulierung
Wie konnte es zu diesen Abschwächungen kommen? Eine zentrale Rolle spielte die politische Verschiebung im Europäischen Parlament. Die bislang bestehende Brandmauer gegenüber extrem rechten Parteien ist faktisch gefallen: Die Europäische Volkspartei (EVP) stimmte in entscheidenden Fragen gemeinsam mit der extremen Rechten. Damit verschoben sich die Mehrheitsverhältnisse entscheidend und machten weitreichende Abschwächungen möglich.
Gleichzeitig wuchs der externe Druck. Presseberichten zufolge drohten Katar und die USA damit, Gaslieferungen einzustellen, sollte die CSDDD nicht erheblich entschärft werden. Zugleich übte eine international vernetzte fossile Lobby massiven und koordinierten Druck auf EU-Institutionen aus, um zentrale menschenrechtliche und klimapolitische Vorgaben der CSDDD abzuschwächen.
Die Debatte folgte zunehmend einer Deregulierungslogik des vermeintlichen Bürokratieabbaus, wodurch Gesetze zum Schutz von Menschenrechten und Umwelt trotz breiter gesellschaftlicher Unterstützung unter Druck gerieten. So sammelte die Initiative Lieferkettengesetz über 210.000 Unterschriften für den Erhalt des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) und einer starken CSDDD und übergab diese an die deutsche Bundesregierung. Auch zahlreiche Unternehmensstatements machten deutlich, dass viele Unternehmen die pauschalen Abschwächungsforderungen großer Wirtschaftsverbände nicht teilen.
Was folgt daraus? Aufgaben für Zivilgesellschaft und Politik
Trotz aller Rückschritte bleibt festzuhalten: Mit der CSDDD gibt es weiterhin einen europäischen Rechtsrahmen für unternehmerische Sorgfaltspflichten. Trotz der Abschwächungen enthält die CSDDD wichtige Verbesserungen gegenüber dem deutschen Lieferkettengesetz. Der risikobasierte Ansatz ersetzt die Beschränkung auf direkte Zulieferer, Bußgelder können bis zu 3 % des Jahresumsatzes betragen, und mehr Umweltabkommen müssen berücksichtigt werden. Außerdem bleibt die Pflicht zur Wiedergutmachung von Schäden entlang der Lieferkette bestehen, auch wenn die zivilrechtliche Umsetzung national erfolgt.
Entscheidend werden die Implementierungs-Guidelines sein, die konkretisieren, wie Unternehmen ihre Pflichten umsetzen sollen. Ebenso zentral ist die nationale Umsetzung: In den kommenden Jahren wird auf Ebene der Mitgliedstaaten darüber entschieden, ob und wie bestehende Regelungen – etwa aus dem LkSG – gesichert oder weiterentwickelt werden.


