Ein Beitrag von Celia Sudhoff, Global Policy Forum Europe
Die elfte Verhandlungsrunde zu einem UN-Abkommen über Wirtschaft und Menschenrechte zeigt: Trotz Fortschritten beim Zugang zu Recht und Umweltstandards bedrohen wirtschaftliche Interessen den Prozess zunehmend. 2026 wird entscheidend für die Kompromissfindung und soll den Weg zu einem verbindlichen Vertrag ebnen.
Vom 20. bis 24. Oktober 2025 kamen im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen (UN) 64 Staaten zusammen, um über ein internationales Menschenrechtsabkommen zur Regulierung von Unternehmen und ihrer Wertschöpfungsketten (auch „UN-Treaty“ genannt) zu verhandeln.
Die Verhandlungen sind ein zentraler Baustein, um bestehende Regelungslücken im internationalen Recht zu schließen. Mithilfe eines verbindlichen UN-Vertrages sollen Menschenrechte weltweit Vorrang vor Profitinteressen bekommen und Unternehmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette Verantwortung übernehmen.
Beteiligung von Staaten und Wirtschaftslobby
Während die Beteiligung von Staaten im Vergleich zum Vorjahr leicht rückläufig war, nahmen neue regionale Akteure, wie der Golf-Kooperationsrat, teil. Besonders stark beteiligten sich erneut süd- und mittelamerikanischen Staaten. Die EU und Deutschland verhandeln weiterhin nicht offiziell mit, äußerten sich aber in allgemeinen Statements. Darin stellten sie die geplanten Änderungen bei der europäischen Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) und dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) als reine Entlastungsmaßnahmen für Unternehmen dar, ohne auf die geplante Absenkung des Schutzniveaus einzugehen. Das im Dezember vom EU-Parlament beschlossene Omnibus-I-Paket zeigt eine andere Realität: Streichung universeller Haftungsregelungen sowie der Klimapläne und eine drastische Anhebung des Anwendungsbereichs der CSDDD.
Im Laufe der Verhandlungswoche wurde der zunehmende Widerstand der Unternehmensverbände – International Organisation of Employers (IOE), International Chamber of Commerce (ICC) und US Council for International Business (USCIB) – gegen den Prozess deutlich. Seit Jahren kritisieren sie den Vertragstext auf fundamentaler Ebene: Er sei zu weitreichend, zu verpflichtend, zu weit von den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGPs) entfernt und müsste vollständig überarbeitet werden. Auch diesmal wiederholten sie ihre Drohung, dass Staaten, die diesen Vertrag unterzeichnen würden, mit De-Investment und Entwicklungsrückschritten rechnen müssten.
Die Beteiligung der Verbände wird von zahlreichen zivilgesellschaftlichen Organisationen stark kritisiert. Friends of the Earth International und die Global Campaign zeigen in einem aktuellen Report, inwiefern Mitglieder der Verbände zu massiven Umweltschäden und Menschenrechtsverletzungen beitragen. Eine Analyse der FAU Erlangen-Nürnberg beleuchtet die Zusammensetzung der Verbände und untersucht, wie sich ihre Beteiligung an den Verhandlungen im Laufe der Jahre entwickelt hat. Beide Studien zeigen: Diese Akteure sind keine gewöhnliche Stakeholder-Gruppe im UN-Treaty-Prozess, sondern verfolgen eine Agenda, die nicht mit dem Auftrag der Arbeitsgruppe vereinbar ist.
Inhaltliche Fortschritte
Die Verhandlungsrunde konzentrierte sich auf Artikel 12 bis 24 des Vertragsentwurfs, dabei wurde die Verhandlung des dritten überarbeiteten Entwurfs erfolgreich abgeschlossen. Anschließend wurden die Kompromissvorschläge des Vorsitzenden zu Artikel 4 bis 11 besprochen.
In den Diskussionen zu den Artikeln 12 bis 24 standen vor allem die internationale Kooperation sowie Fragen der Rechtsdurchsetzung und institutionellen Ausgestaltung im Mittelpunkt. Strittig blieb insbesondere, ob und in welchem Umfang der UN-Treaty Vorrang gegenüber Handels- und Investitionsschutzabkommen erhalten sollte. In Artikel 14 „Vereinbarkeit mit dem Völkerrecht“ wird festgelegt, dass alle bereits existierenden Verträge so interpretiert und ausgelegt werden müssen, dass sie die Umsetzung des UN-Treaty nicht behindern. Einige Staaten kritisierten, dass dieser Artikel einen Eingriff in die nationale Souveränität darstellen könnte. Zivilgesellschaftliche Organisationen widersprachen: Nicht der UN-Treaty bedrohe die Souveränität, sondern vielmehr ebenjene Handelsabkommen und übermächtige transnationale Konzerne, die mithilfe von Investor-Staat-Schiedsverfahren (ISDS) die nationalen Spielräume für Umwelt- und Menschenrechtschutz drastisch eingrenzen.
Die Kompromissvorschläge des Vorsitzenden wurden grundsätzlich positiv aufgenommen, vor allem mit Blick auf präzisiere Haftungsregelungen, Umweltschutz und besseren Zugang zu Wiedergutmachung. Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat dazu bereits eine detaillierte Stellungnahme veröffentlicht.
Die entscheidende Suche nach Kompromissen
2026 wird die Suche nach Kompromissen weitergehen. Dafür sind in der aktualisierten Roadmap drei thematische Konsultationen vorgesehen. Entscheidend ist, ob die UN angesichts der aktuellen Finanzkrise ausreichende Mittel für die Fortführung des Prozesses bereitstellt.
Die kommenden Jahre werden entscheidend. Sollte ein konsensfähiger Text entstehen, könnte der Vertrag über den UN-Menschenrechtsrat der UN-Generalversammlung zur Ratifizierung vorgelegt werden. Gelingt dies nicht, droht ein ähnliches Scheitern wie beim globalen Plastikabkommen. Dabei ist der Bedarf an einem global verbindlichen und wirksamen Instrument zum Schutz von Menschenrechten und Umwelt in Wertschöpfungsketten größer denn je.
Eine ausführlicher Bericht über die elfte Verhandlungsrunde ist beim Global Policy Forum Europe zu finden.
Der aktuelle Vertragsentwurf mit allen Textvorschlägen, die während der neunten, zehnten und elften Verhandlungsrunde gemacht wurden, ist hier abrufbar.


