Positionspapiere

Am 14. September 2022 hat die EU-Kommission den Vorschlag für eine EU-Verordnung zum Verbot von Produkten, die mit Zwangsarbeit hergestellt wurden, vorgelegt. Diese dürfen weder in den europäischen Markt importiert noch aus ihm heraus exportiert werden. Behörden sollen Verdachtsfälle untersuchen und bei Feststellung eines Verstoßes das Verbot gemeinsam mit dem Zoll durchsetzen. Dies ist ein wichtiger Schritt, um der zunehmenden modernen Sklaverei entgegenzuwirken. Der Vorschlag geht aber nicht weit genug, um den über 20 Millionen Menschen in Zwangsarbeit zu ihrem Recht zu verhelfen. Insbesondere fehlt ein Fokus auf Abhilfe und Wiedergutmachung. Denn nur dadurch, dass Produkte nicht in die EU eingeführt werden dürfen, bessert sich die Situation der Arbeiter*innen noch nicht unbedingt. Neben dem Einbezug von Betroffenen sollte die Verordnung auch Lieferkettentransparenz vorschreiben, ohne die der Nachweis, welche Produkte mit Zwangsarbeit erstellt worden sind, schwierig bleibt. Zudem sollte die Verordnung nicht nur für einzelne Produkte Anwendung finden, sondern für Produktionsstätten insgesamt, und Regelungen treffen für Regionen, in denen ein staatliches System von Zwangsarbeit besteht.

Über 70 zivilgesellschaftliche Organisationen, darunter das CorA-Netzwerk, fordern das Europäische Parlament und den Europäischen Rat daher in einem gemeinsamen Positionspapier auf, die Verordnung nachzuschärfen.

Das CorA-Netzwerk hat zudem ein eine eigene Stellungnahme dazu auf Deutsch und Englisch verfasst und Letztere am 30.11.2022 in die Konsultation der EU-Kommission dazu eingebracht.