(CorA-News Juli 2021) – Anlässlich des Weltfrauentags am 8. März 2021 unterzogen einige Mitgliedsorganisationen des CorA-Netzwerks den Regierungsentwurf für ein Lieferkettengesetz einer Überprüfung hinsichtlich der Berücksichtigung von Geschlechtergerechtigkeit.

In einer Pressemitteilung kritisierten das Global Policy Forum, FIAN Deutschland und Women Engage for a Common Future, dass der von der Bundesregierung vorgestellte Kompromiss Deutschlands Verpflichtungen, gegen Frauendiskriminierungen vorzugehen, nicht angemessen widerspiegelt. Nicht nur werden die Frauenrechtskonvention – das zentrale Menschenrechtsinstrument im Kampf für Geschlechtergerechtigkeit – und das Übereinkommen Nr. 190 der Internationalen Arbeitsorganisation über Gewalt und sexuelle Belästigung in der Arbeitswelt nicht als Schutzbereiche genannt, auch fehlt die Verpflichtung, in allen Schritten der Sorgfaltspflicht geschlechtsspezifisch vorzugehen. Dazu gehören u. a. die Etablierung von Beschwerdemechanismen, die an den spezifischen Hindernissen der Betroffenen ausgerichtet sind.

Darüber hinaus wird nur ein Gesetz, das zur menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfalt entlang der gesamten Lieferkette verpflichtet, tatsächliche Veränderungen für die Betroffenen erzielen und zur Überwindung von Geschlechterungleichheiten beitragen können. Schließlich sind es vor allem Frauen, die in der Produktion am Anfang vieler Lieferketten stehen. Wesentlich ist außerdem, dass frauengeführte Gewerkschaften und Frauenorganisationen in die Prozesse einbezogen werden. Nur so können die tatsächlichen Risiken und Auswirkungen der Maßnahmen auf Frauen erkannt und vermieden werden.

Karolin Seitz (Global Policy Forum)