Positionspapiere

Stellungnahme der Treaty Alliance Deutschland zum dritten überarbeiteten Entwurf für ein verbindliches UN-Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten (»Third Revised Draft«)

Im Jahr 2014 erteilte der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen (UN) einer zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe den Auftrag, ein internationales Abkommen zum Schutz von Menschenrechten im globalen Wirtschaftsverkehr zu entwerfen. Seitdem verhandelt die zwischenstaatliche Arbeitsgruppe aus Vertreter*innen von Regierungen jährlich über den aktuellen Stand des Entwurfs. Auch Vertreter*innen aus Zivilgesellschaft, Gewerkschaften und Wirtschaftsverbänden nehmen an den Tagungen teil. Der nun vorgelegte dritte überarbeitete Entwurf bildet die Grundlage für die Verhandlungen während der siebten Tagung der Arbeitsgruppe vom 25. bis 29. Oktober 2021 in Genf.

Bisher hat sich die Bundesregierung nicht aktiv an dem Prozess zum UN-Abkommen beteiligt und dies damit begründet, dass sie sich nicht für internationale Regeln aussprechen könne, solange es auf nationaler Ebene keine Grundsatzentscheidung für eine gesetzliche Regelung gebe. Nun, da das nationale Gesetz beschlossen ist und die EU-Kommission noch in diesem Jahr einen entsprechenden Richtlinienentwurf präsentieren wird, sollte sich die Bundesregierung aktiv an den Verhandlungen beteiligen, um nicht nur in Deutschland und der EU, sondern weltweit gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Unternehmen zu schaffen (sog. level playing field).

Die neue Stellungnahme der Treaty Alliance Deutschland bietet eine Analyse des aktuellen Vertragsentwurfs und bewertet die wesentlichen Änderungen im Vergleich zum letzten Entwurf. Sie geht auf Unterschiede und Gemeinsamkeiten mit dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ein und zeigt auf, an welchen Stellen der Abkommensentwurf über das deutsche Gesetz hinausgeht. Zugleich enthält die Stellungnahme Empfehlungen, die die Bundesregierung bei den anstehenden Verhandlungen im Rahmen der EU und der zuständigen Arbeitsgruppe des UN-Menschenrechtsrats berücksichtigen sollte. Ziel der kommenden Verhandlungsrunde sollte sein, das Abkommen zügig voranzubringen und dabei insbesondere auf die Akzeptanz des Abkommens durch möglichst viele Staaten hinzuwirken.

Zum Download der Stellungnahme