Der Nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte: Erwartungen an die Umsetzung

Mit dem am 21.12.2016 verabschiedeten Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) war die Bundesregierung weit hinter den Erwartungen der Zivilgesellschaft zurückgeblieben, menschenrechtliche Sorgfaltspflichten für alle Unternehmen verbindlich festzuschreiben. Kein Mut zu mehr Verbindlichkeit hatten das CorA-Netzwerk und seine Partner ihre Stellungnahme zum NAP damals tituliert. Nicht einmal für Staatsunternehmen machte die Bundesregierung verbindliche Vorgaben. Ebenso wenig konnte sie sich zum Ausschluss von Unternehmen von öffentlichen Aufträgen, Subventionen oder Außenwirtschaftsförderung bei Missachtung der Sorgfaltspflichten durchringen. Stattdessen äußert der NAP nur die explizite Erwartung, dass Unternehmen ihre Sorgfaltspflichten wahrnehmen. Positiv ist lediglich das geplante jährliche Monitoring der Umsetzung durch die Unternehmen. Bis 2020 sollen 50% der großen Unternehmen die Erwartung erfüllen. Geschieht dies nicht, sollen gesetzgeberische Schritte erwogen werden.

Dieses Monitoring in Auftrag zu geben, ist momentan eine der zentralen Aufgaben des Interministeriellen Ausschusses (IMA), der die NAP-Umsetzung koordiniert. Er wird von der AG Wirtschaft und Menschenrechte begleitet, in der sowohl Wirtschaftsverbände als auch Zivilgesellschaft und Gewerkschaften vertreten sind. Für die zivilgesellschaftlichen Vertreter*innen ist es bei der Monitoring-Studie zentral, dass die Auftragnehmer profunde Menschenrechtskenntnis nachweisen können und ein schlüssiges Konzept für die Stichprobenauswahl sowie die Bewertung, ob ein Unternehmen seine Sorgfaltspflicht erfüllt, vorlegen. Keinesfalls dürfen Unternehmen, die auf die Befragung nicht antworten, aus der Bewertung herausfallen. Zudem darf es nicht nur darum gehen, welche policies die Unternehmen vorzuweisen haben, sondern auch, wie sich die Situation vor Ort tatsächlich darstellt. Große Bedenken haben CorA und seine Partnernetzwerke in Bezug auf die geplante Intransparenz der Erhebung und mögliche Einflussnahme des IMA auf die Ergebnisse. Bisher verweigert die Bundesregierung sogar die Auskunft darüber, welche ca. 6.000 Unternehmen über 500 Mitarbeiter*innen haben und somit der Überprüfung unterliegen.

Neben der Erwartung an Unternehmen, ihrer Sorgfaltspflicht nachzukommen, umfasst der Nationale Aktionsplan auch die Schutzpflicht des Staates und den Zugang zu Recht für Betroffene von Menschenrechtsverletzungen. Zur ersterem gehören u. a. die Außenwirtschaftsförderung, die öffentliche Beschaffung und Handelsabkommen. Bisher kommen Fortschritte in diesen Bereichen jedoch nur langsam voran. So betont etwa das Wirtschaftsministerium, dass es die Leitfäden für die Menschenrechtsprüfungen bei der Vergabe von Hermesbürgschaften verbessert habe, verweigert aber deren Veröffentlichung, so dass sich diese Aussage nicht überprüfen lässt. In Bezug auf Handelsabkommen und Zugang zu Recht beginnen erst allmählich die Diskussionen. Lediglich die Umstrukturierung der Nationalen Kontaktstelle, bei der jetzt auch Beschwerden gegen Unternehmen wegen Verletzungen der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte vorgebracht werden können, ist in Form eines Peer Reviews bei der OECD bereits im Gang. Das CorA-Netzwerk erwartet in Bezug auf beide Säulen noch deutliche Fortschritte (s. a. Beitrag zur öffentlichen Beschaffung weiter unten).

Branchendialoge und Multistakeholder-Initiativen

Multistakeholder-Initiativen (MSI) wie das Bündnis für Nachhaltige Textilien und das Forum Nachhaltiger Kakao gelten der Bundesregierung als gute Ansätze, unter Beteiligung verschiedener Akteure Verbesserungen bei den Arbeitsbedingungen in den Lieferketten zu erzielen.

Im NAP hat die Bundesregierung angekündigt, mit einer Studie besonders relevante Risikobranchen und –regionen in den Liefer- und Wertschöpfungsketten der deutschen Wirtschaft zu identifizieren und auf Basis dieser Studie weitere MSI zu initiieren, um branchenspezifische Handlungsanleitungen und Best-Practice-Beispiele zu erarbeiten. Die Ergebnisse der Studie sollen im Frühjahr 2019 vorliegen. Am 30.11.2017 organisierte das BMAS einen Stakeholdertag, an dem sich auch das CorA-Netzwerk beteiligte.

Das CorA-Netzwerk setzt sich insbesondere dafür ein, dass wichtige Querschnittsfragen, die für viele MSI von Bedeutung sind, im Zuge dieses Prozesses geklärt werden. Dazu gehört z. B.
– wie existenzsichernde Löhne bzw. Einkommen in den Lieferketten gewährleistet können und inwieweit das Kartellrecht hierfür geändert werden muss;
– wie Stakeholder vor Ort einbezogen werden können;
– wie die Wirksamkeit von Maßnahmen vor Ort gemessen werden kann, da immer offensichtlicher wird, dass Audits und Zertifizierungen dazu nur bedingt in der Lage sind;
– wie Verträge so gestaltet werden können, dass Unternehmen die Achtung der Menschenrechte in ihrer Lieferkette durchsetzen oder andernfalls ohne Konventionalstrafe aus dem Vertrag aussteigen können.

In Bezug auf die Initiierung weiterer MSI warnt das CorA-Netzwerk davor, zu viele ressourcenintensive Prozesse auf den Weg zu bringen. Vorrangig sollte darauf hingewirkt werden, dass bestehende Initiativen sich stärker am Konzept der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten ausrichten. Zudem macht es keinen Sinn, MSI dort auf den Weg zu bringen, wo es bereits internationale Initiativen gibt oder die deutsche Wirtschaft gar nicht über genügend Marktmacht verfügt, um die Produktionsbedingungen vor Ort deutlich zu verbessern. Einfache Handlungsanleitungen sowie Best-Practice-Beispiele lassen sich auf anderem Wege leichter erstellen. Sollte es zu weiteren MSI kommen, muss zuvor geklärt sein, mit welchem Maß an Verbindlichkeit sich die Akteure beteiligen und inwieweit konkrete Ziele und Überprüfungsmechanismen vereinbart werden sollen. In einem Positionspapier beschreibt CorA gemeinsam mit anderen Verbänden weitere Mindestvoraussetzungen für MSI.

Offenlegungspflichten: Jahr 1 der nichtfinanziellen Berichterstattung

Seit vergangenem Jahr gilt das CSR-Richtlinienumsetzungsgesetz, aufgrund dessen in Deutschland ca. 550 kapitalmarktorientierte Unternehmen Informationen über wesentliche Risiken bezogen auf Arbeitnehmer-, Sozial- und Umweltbelange, Achtung der Menschenrechte und Gefährdung durch Korruption darlegen müssen, und zwar im eigenen Unternehmen und entlang der Geschäftsbeziehungen. Erste Berichte sind ab Mitte 2018 zu erwarten. Die EU-Kommission hat Leitlinien für die Berichterstattung über nichtfinanzielle Informationen veröffentlicht. Ebenfalls im Sommer 2017 wurde der Deutsche Rechnungslegungsstandard Nr. 20 „Konzernlagebericht“ überarbeitet. Er ist der zentrale Standard der Wirtschaftsprüfer*innen zur Prüfung von Lageberichten. Der DRS 20 stellt klar, dass mit den Due-Diligence-Verfahren sowohl bestehende als auch potenzielle negative Auswirkungen, die mit der Geschäftstätigkeit des Konzerns verbunden sind, erfasst werden müssen. Es bleibt spannend, inwieweit die betroffenen Unternehmen ihrer neuen Pflicht nachkommen und über die mit ihrer Geschäftstätigkeit verbundenen Risiken für Menschen und Umwelt wirklich aussagekräftig berichten werden.

GroKo-Verantwortung für Wirtschaft und Menschenrechte: Ungenügend

Große Unternehmen beherrschen mit den Vertragsbedingungen in ihren Lieferketten ganz wesentlich die Arbeits- und Lebensbedingungen in den Herkunftsgebieten und sind dadurch mitverantwortlich für Lohnniveau, Arbeitssicherheit und Gesundheit der Menschen. Die Versprechen freiwilliger Kodizes erwiesen sich in den letzten Jahrzehnten als wirkungslose Luftnummern. Hungerlöhne, Katastrophen in Fabriken und Bergwerken konnten so nicht verhindert werden. Deshalb sind menschenrechtliche Sorgfaltspflichten von Unternehmen mit Rechenschafts- und Transparenzpflichten entlang der Lieferketten längst überfällig. Doch in ihrem Koalitionsvertrag stellen CDU, CSU und SPD die Freiheit der Wirtschaft wieder einmal über den Schutz von Menschenrechten und Umwelt, stellt das CorA-Netzwerk in einer Pressemitteilung fest. Vorhaben zur sofortigen und umfassenden Einführung dieser elementaren Pflichten fehlen auch 2018 im Koalitionsvertrag. Dass es auf UN-Ebene derzeit einen Prozess für ein internationales Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten gibt, ist der GroKo keine Erwähnung im Koalitionsvertrag wert, während sie das Verfahren hinter den Kulissen torpediert. Das sind weitere Jahre des politischen Stillstands bei der notwendigen Regulierung der Verantwortung von Unternehmen durch menschenrechtliche Sorgfaltsplichten in den globalen Lieferketten.

Einziger Lichtblick ist, dass 2020 im Rahmen der Überprüfung des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte die bisher wirkungslosen freiwilligen Selbstverpflichtungen bewertet werden sollen. Für den Fall der nicht ausreichenden Wirkung werden eine bundesgesetzliche Initiative und der Einsatz für EU-weite Regeln angekündigt.

Gleichzeitig treibt die künftige Bundesregierung durch die Hintertür des Bürokratieabbaus die neoliberale Deregulierungsagenda weiter voran. Während die EU die Vorgabe, dass bei jeder neuen Regelung Aufwand für die Wirtschaft an anderer Stelle reduziert werden muss („one-in-one-out“), mittlerweile als Irrweg erkannt hat, wollen CDU, CSU und SPD dieses Vorgehen auf europäischer Ebene wieder einführen. Das kann dazu führen, dass erforderliche Regulierungen zu Menschenrechten oder Umweltschutz mit Verweis auf bürokratische Lasten unterbleiben oder verwässert werden. Beim Bürokratieabbau opfert die GroKo somit Menschenrechte und Umweltschutz dem Profit von Unternehmen und fällt sogar noch hinter das zurück, was bei den Jamaika-Verhandlungen vereinbart wurde. Das CorA-Netzwerk wird deshalb sein zwölfjähriges Engagement für eine gesetzliche Rahmensetzung für Unternehmen intensiv fortsetzen.

 

Die Treaty Alliance Deutschland

Unter dem Dach des CorA-Netzwerks für Unternehmensverantwortung haben sich die folgenden Nichtregierungsorganisationen und Netzwerke zur Treaty Alliance Deutschland zusammengeschlossen, um die Arbeit an einem UN-Abkommen für Wirtschaft und Menschenrechte voranzubringen und die Bundesregierung zur konstruktiven Mitarbeit aufzufordern:

Attac Deutschland

Brot für die Welt

BUND – Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland

CIR – Christliche Initiative Romero

CorA-Netzwerk für Unternehmensverantwortung

FEMNET

FIAN- Deutschland, FoodFirst Informations- & Aktions- Netzwerk

Forschungs- und Dokumentationszentrum Chile- Lateinamerika (FDCL)

Forum Fairer Handel

Forum Umwelt und Entwicklung

Germanwatch

Global Policy Forum Europe

Goliathwatch

INKOTA

Medico International

MISEREOR

Mission EineWelt. Centrum für Partnerschaft, Entwicklung und Mission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern

PowerShift

SÜDWIND – Institut für Ökonomie und Ökumene

WEED – Weltwirtschaft, Ökologie & Entwicklung

Zur Websiter der International Treaty Alliance geht es hier.

Der Prozess für ein UN-Abkommen über Wirtschaft und Menschenrechte

Menschenrechtsverletzungen stellen im globalen Wirtschaftssystem keine Ausnahme dar, sondern Unternehmensgewinne speisen sich systematisch aus menschenunwürdigen Arbeitsbedingungen und niedrigen Umweltstandards. Wenn Unternehmen im Ausland die Rechte von Arbeiterinnen und Arbeitern verletzen, die lokale Bevölkerung von ihrem Land vertreiben oder Schäden für Umwelt und Gesundheit verursachen, bleibt dies jedoch häufig für sie ohne Folgen. Betroffene finden weder vor Ort noch in den Heimatländern der Unternehmen Rechtsschutz.

Um das Problem anzugehen, einigten sich die Staaten der Vereinten Nationen 2011 auf die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Diese stellen rechtlich gesehen jedoch keinen Vertrag dar, sondern Empfehlungen. Sie schreiben keinen bestimmten Mechanismus für ihre Umsetzung fest, die Pläne zu ihrer Umsetzung bleiben bis auf wenige Ausnahmen zahnlos und führen zu unterschiedlichen nationalen Standards. Es gibt keine Einrichtung, die ihre Einhaltung  überwacht und Verstöße gegen ihre Normen haben keinerlei Konsequenzen.

Gleichzeitig erstreiten sich transnationale Unternehmen immer stärkere Investitionsrechte und können bei Verletzung dieser Rechte die Staaten vor privaten Schiedsgerichten verklagen. Die Menschen sind jedoch unzureichend vor den negativen Folgen dieser Investitionen geschützt. Viele Gaststaaten transnationaler Unternehmen sind aufgrund schwacher Strukturen und der Verhandlungsübermacht der Unternehmen kaum in der Lage, den Menschenrechtsverletzungen etwas entgegenzusetzen.

Deshalb fordern zahlreiche Staaten, überwiegend Entwicklungsländer und hunderte zivilgesellschaftlicher Organisationen die Entwicklung eines internationalen Abkommens zum Umgang mit Menschenrechts- und Umweltverletzungen durch Unternehmen. Diese Forderung ist nicht neu, seit den frühen 1970er Jahren gab es innerhalb der UNO Bemühungen, ein Regelwerk für die Kontrolle transnationaler Konzerne zu entwickeln, doch scheiterten solche Bemühungen stets an den reichen Industrieländern.

Momentan haben diese Bemühungen jedoch eine neu Dynamik: Am 26. Juni 2014 haben die Mitglieder des UN-Menschenrechtsrats mehrheitlich dafür gestimmt, eine zwischenstaatliche Arbeitsgruppe zur Entwicklung verbindlicher Regeln für transnationale Unternehmen einzusetzen. Die Resolution ist von einer Koalition von Staaten des globalen Südens vorangetrieben worden, allen voran Ecuador und Südafrika. Die Initiative war von Anfang an hoch umkämpft, bis zum tatsächlichen Abschluss eines solchen Abkommens könnte es viele Jahre dauern, doch sie hat breite Unterstützung, auch durch eine Koalition aus über 600 zivilgesellschaftlichen Organisationen.

Glaubhafter Schutz der Menschenrechte erfordert Verbindlichkeit

Mit dem UN-Abkommen („Treaty“) soll ein internationales Abkommen erarbeitet werden, das für die Vertragsparteien verbindlich ist, klare Regeln für Unternehmen schafft und den Betroffenen Klagemöglichkeiten eröffnet. Es würde auch zu gleichen Bedingungen im internationalen Wettbewerb führen.

Die europäischen Staaten, Japan, die USA und Kanada haben gegen die Einrichtung der zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe gestimmt und ihre erste Sitzung boykottiert. Bei der zweiten Sitzung im Oktober 2016 nahmen die EU und ihre Mitgliedsstaaten zwar teil, bleiben in der Sache aber weiterhin skeptisch. Auch Deutschland setzt vor allem auf die Umsetzung der UN-Leitprinzipien im 2016 verabschiedeten Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte. In der nächsten Sitzung der UN-Arbeitsgruppe, die vom 23. bis 27. Oktober 2017 in Genf stattfindet, will die ecuadorianische Verhandlungsleitung einen Vorschlag für Elemente des Abkommens vorstellen. Ob es im neuen Prozess gelingt, dass sich die Staaten auf ein Abkommen einigen, wird auch vom Druck der weltweiten Zivilgesellschaft abhängen. Es ist Zeit für ein durchsetzungsfähiges Regelsystem für die weltweite Wirtschaft, das Menschen wirksam schützt!

Was sollte das Abkommen z. B. konkret regeln?

  • Das Abkommen sollte Staaten vorschreiben, die bei ihnen ansässigen Unternehmen durch klare Gesetze zur Achtung der Menschenrechte zu verpflichten, auch bei ihren Auslandsgeschäften, Tochterunternehmen und Lieferketten.
  • Das Abkommen sollte regeln, dass Betroffene im Schadensfall ihre Rechte einklagen können, auch im Herkunftsstaat eines Unternehmens.
  • Die Staaten sollten sich einigen, wie sie in grenzüberschreitenden Fällen zusammenarbeiten, um Unternehmen zur Verantwortung zu ziehen.
  • Die Staaten sollten sich darauf festlegen, dass für sie die Pflichten aus dem UN-Menschenrechtsabkommen Vorrang vor den Pflichten in gemeinsamen Handels- und Investitionsschutzabkommen haben.
  • Mit dem Abkommen sollte ein internationaler Mechanismus geschaffen werden, der die Einhaltung des Abkommens überwacht und wo sich Betroffene bei Verstößen beschweren können.

Offenlegungspflichten für Unternehmen

Rechenschafts- und Publizitätspflichten für Unternehmen sind ein wesentlicher erster Schritt, damit Unternehmen die mit ihrer Geschäftstätigkeit verbundenen weltweiten Auswirkungen auf Menschen und Umwelt erheben, darüber berichten und ggf. aufzeigen, was sie unternehmen, um negative Auswirkungen zu reduzieren. Ohne derartige Daten sind zudem am Unternehmen Interessierte (Verbraucher*innen, Investor*innen, NGOs, Politik, Beschäftigte, das öffentliche Beschaffungswesen) nicht in der Lage, ihre Entscheidungen im Sinne sozialer und ökologischer Zielsetzungen zu optimieren. Die Berichtspflichten haben bei uns aber mit den wachsenden gesellschaftlichen Auswirkungen von unternehmerischen Aktivitäten bei weitem nicht Schritt gehalten. Zwar bestehen für Großunternehmen Pflichten zur Veröffentlichung von Bilanzdaten, aber erst mit der Umsetzung einer entsprechenden EU-Richtlinie in ein deutsches Gesetz im März 2017 wurden erste Ansätze zur verbindlichen Publikation von Informationen eingeführt, die eine Abschätzung ihrer sozialen und ökologischen Leistungen bzw. Risiken erlaubt. Erste Berichte müssen im Jahr 2018 vorgelegt werden. Die Umsetzung der EU-Richtlinie durch die Bundesregierung erfolgte jedoch so restriktiv, dass nur 550 und damit ein Bruchteil der großen deutschen Unternehmen erfasst werden, keine inhaltliche Überprüfung vorgesehen ist und die Vergleichbarkeit der Berichte nicht gewährleistet wird. Zudem bleibt abzuwarten, ob die Unternehmen auch über ihre Umwelt- und Menschenrechtsrisiken berichten, wenn sie nicht unmittelbar geschäftsrelevant sind. Das Umsetzungsgesetz ist hier nicht eindeutig. Viele Themen aber,  wie  z. B. der Umgang  mit Menschenrechten, können eine große gesellschaftliche Bedeutung haben, ohne zunächst die Geschäftsentwicklung zu beeinflussen. Die Bundesregierung ist daher dringend aufgefordert, nach einer Analyse der ersten Berichte Lücken zu identifizieren und Berichtspflichten für Unternehmen umfassend einzuführen. Zusammen mit unseren europäischen Partnerorganisationen und dem europäischen Netzwerk für Unternehmensverantwortung, ECCJ, werden wir uns weiter für verbindliche und aussagekräftige Berichtspflichten für Großunternehmen einsetzen.

 

Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte – nichts als heiße Luft?

venro_bcc_2016-42Arbeitsschutz, existenzsichernde Löhne, sauberes Trinkwasser, Verbot ausbeuterischer Kinderarbeit, Vereinigungsfreiheit: Ein ferner Traum für die Fabrikarbeiterin in Asien, die unsere Kleidung herstellt, oder für den Plantagenarbeiter in Südamerika, der auf dem Bananenfeld  an Pestizidvergiftungen erkrankt. Hinter unseren Alltagsprodukten verbergen sich Geschichten von Hunger, Armut und Menschenrechtsverletzungen. Auch deutsche Unternehmen sind mitverantwortlich, wenn sie im Ausland produzieren lassen, ohne sich um die Arbeitsbedingungen zu kümmern.
Auf Druck der Vereinten Nationen  wollte die Bundesregierung endlich aktiv werden: Mit einem nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte. Deutsche Unternehmen sollten sorgfältiger hinschauen, mit wem sie Geschäfte machen.

DOCH:  

Kurz vor Schluss der Verhandlungen über den Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte hat das Finanzministerium nun alle verbindlichen Vorgaben aus dem Entwurf gestrichen – auch auf Wunsch der Wirtschaftsverbände. Die Achtung der Menschenrechte soll für deutsche Unternehmen weiterhin eine freiwillige Angelegenheit bleiben.

Aber das letzte Wort ist noch nicht gesprochen!  Noch im Oktober will die Bundesregierung entscheiden, wie viel Verantwortung deutsche Unternehmen übernehmen sollen.

Fordern Sie Bundeskanzlerin Angela Merkel und Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel gemeinsam mit uns auf, einen ambitionierten Aktionsplan zu verabschieden!

Unterschreiben Sie unsere Petition: #MenschenrechteVorProfit oder www.cora-netz.de/ungp

Mit der symbolischen Aktion „Wirtschaft und Politik schießen Menschenrechte in den Wind“ haben Menschenrechts- und Entwicklungsorganisationen am 6.10.2016 vor dem „Tag der Deutschen Industrie“, bei dem Wirtschaftsverbände und hochrangige Politiker, darunter auch Bundeskanzlerin Merkel, zusammen kamen, gegen die bisherige Weigerung der Bundesregierung protestiert, deutsche Unternehmen verbindlich zur Achtung der Menschenrechte im Ausland zu verpflichten. Hier finden Sie unsere Pressemitteilung und Fotos von der Aktion.

Lunch Talk zur Situation in Honduras nach Mord an Berta Cáceres

+++ CADEHO – Menschenrechtskette Honduras +++ CorA-Netzwerk für Unternehmensverantwortung +++ FDCL e.V. +++ GegenStrömung +++ Misereor +++ Oekumenisches Büro für Frieden und Gerechtigkeit e.V. +++ Oxfam +++

Lunch Talk zur Situation in Honduras nach Mord an Berta Cáceres
Wir laden herzlich zu einem Lunch Talk mit Vertretern des COPINH (Ziviler Rat der Indigenen und Volksorganisationen von Honduras) ein. Die beiden Referenten Francisco Javier Sánchez und José Ascención Martínez werden über die Repression gegen die COPINH, ihren Protest gegen das Wasserkraftwerk Agua Zarca, an dem Siemens über das Joint Venture Voith Hydro beteiligt ist, und den Mord an der international renommierten Menschenrechts- und Umweltaktivistin Berta Cáceres (COPINH) berichten. Zudem wollen wir erörtern, was die Bundesregierung tun müsste, um Menschenrechtsverteidiger*innen besser zu schützen und menschenrechtliche Sorgfaltspflichten von Unternehmen festzuschreiben.

Wann: 2. Mai, 13-15:00

Wo: CorA-Netzwerk, c/o Germanwatch, Stresemannstr. 72, 10963 Berlin

Referenten:

Francisco Javier Sánchez COPINH, Gemeinderatspräsident von Río Blanco, einer Gemeinde, die direkt vom Agua Zarca Wasserkraftwerk bedroht ist. Wegen seines Engagements hat er bereits zahlreiche Morddrohungen erhalten.

José Asención MartínezMitglied der Generalkoordination von COPINH. Er engagiert sich seit 20 Jahren in der Organisation und war viel mit Berta Cáceres gemeinsam unterwegs, um die Proteste gegen Agua Zarca zu koordinieren.

Ein Imbiss wird bereitgestellt.

Da die Teilnehmeranzahl begrenzt ist, Anmeldung bitte bis zum 29. April 2016, 14 Uhr an: thilo.papacek@gegenstroemung.org

Die Veranstaltung findet auf Spanisch mit Konsekutivverdolmetschung statt.

In der Nacht auf den 3. März wurde die renommierte Umwelt- und Menschenrechtsaktivistin Berta Cáceres in ihrem Haus in La Esperanza/Honduras ermordet. Sie war Generalkoordinatorin von COPINH (Ziviler Rat der Indigenen und Volksorganisationen von Honduras), der sich für die Rechte der Lenca-Gemeinden einsetzt. Ihr Kampf galt dem Widerstand gegen extraktive Projekte auf dem Territorium der Lenca, die ohne die Zustimmung der Gemeinden vorangetrieben werden. In diesem Zusammenhang sind Bedrohungen, Einschüchterungen und Ermordungen an der Tagesordnung.

 

In den letzten Jahren kämpfte Berta Cáceres insbesondere gegen das geplante Wasserkraftwerk Agua Zarca, das auf Lenca-Territorium in der Nähe von Río Blano am Gualcarque Fluss errichtet werden soll. Der Gualcarque gilt den Lenca als heiliger Fluss. Bei der Lizenzvergabe für das Kraftwerk wurden internationale Konventionen verletzt, wie etwa die ILO Konvention 169, die indigenen Gemeinden eine freie, vorherige und informierte Konsultation zusichert. Cáceres wurde im Zusammenhang mit ihrem Engagement gegen dieses Projekt wiederholt bedroht und angegriffen, deshalb scheint eine Verbindung ihres Todes mit Agua Zarca evident.

Das Wasserkraftwerk der honduranischen Betreiberfirma DESA (Desarollos Energéticos S.A.) wird finanziell unterstützt von der niederländischen Entwicklungsbank FMO, ihrem finnischen Pendant FinnFund sowie der Zentralamerikanischen Bank für Wirtschaftliche Integration (CABEI). Die Turbinen, Generatoren und die Steuerungstechnik soll Voith-Hydro liefern, ein Joint Venture der deutschen Firmen Voith und Siemens. Trotz jahrelangem Protest hielten die Firmen und Finanziers an dem Projekt fest, erst der Mord an Berta Cáceres veranlasste die Banken, die Zahlungen temporär auszusetzen und eine Ermittlungskommission nach Honduras zu schicken. Bislang hat keine der beteiligten Firmen erklärt, aus dem Projekt auszusteigen. Damit verletzen sie ihre menschenrechtliche Verantwortung, wie sie in den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte beschrieben ist. So zeigt auch dieser Fall, wie überfällig die verbindliche Festschreibung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten auf nationaler und internationaler Ebene ist. Die Entwicklung eines entsprechenden Instruments durch die UN lehnt die Bundesregierung bisher jedoch ab.

Am 2. Mai werden Francisco Sánchez und Asención Martínez in Berlin sein, um über die Situation in Honduras zu berichten. Sie befinden sich auf einer europaweiten Delegationsreise, um von Regierungen, Unternehmen und Banken Konsequenzen aufgrund des Mordes an Berta Cáceres zu fordern.

Eine Veranstaltung von CADEHO – Menschenrechtskette Honduras, CorA-Netzwerk für Unternehmensverantwortung, FDCL e.V., GegenStrömung, Misereor, Oekumenisches Büro für Frieden und Gerechtigkeit e.V., Oxfam

Die Veranstaltung wird gefördert mit Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), Förderprogramm Entwicklungspolitische Bildung (FEB) und von Misereor.

Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Umsetzung der EU-CSR-Richtlinie

CorA_Stellungnahme Referentenentwurf CSR-Richtlinie_2016-04Mit einer Stellungnahme weist das CorA-Netzwerk darauf hin, dass der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2014/95/EU über die Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung von Unternehmen (sog. CSR-Richtlinie) in zentralen Punkten hinter die Intention der Richtlinie zurückfällt und sie untergräbt. Insbesondere kritisiert das Netzwerk, dass

  • nicht die bisher übliche Definition von großen Unternehmen zugrunde gelegt wird, so dass wichtige Unternehmen wie Aldi, Dr. Oetker oder Lidl erfasst wären;
  • für eine einheitliche und aussagekräftige Berichterstattung wichtige inhaltliche Begriffe klarer definiert und von den Unternehmen nicht nur eine Momentaufnahme, sondern auch Aussagen zu Zielsetzungen, Kennzahlen  und Strategien gefordert werden sollten;
  • der Referentenentwurf die Richtlinie unangemessen einschränkt, indem er von „sehr wahrscheinlich schwerwiegenden“ Auswirkungen spricht (statt „wahrscheinlich negativen“ wie in der Richtlinie formuliert);
  • der Referentenentwurf das Ziel der Richtlinie, Transparenz über die Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf Menschen und Umwelt zu schaffen, unterläuft, indem er die Berichtspflicht unzulässig auf Risiken einschränkt, die für den Geschäftsverlauf relevant sind; sowohl Verbraucher/innen als auch Investoren erwarten aber Informationen über gesellschaftliche Auswirkungen unabhängig von deren Rückwirkung auf das Unternehmen;
  • der Referentenentwurf die Möglichkeit vorsieht, dass Unternehmen nachteilige Angaben weglassen können, wenn die Offenlegung dem Unternehmen einen erheblichen Schaden zufügen könnten; dies hebelt den Sinn der Richtlinie komplett aus, denn gerade diese Informationen sind für die Öffentlichkeit und Investoren zentral;
  • Tochterunternehmen teilweise von der Berichterstattung ausgenommen werden sollen;
  • keine inhaltliche Prüfung der Berichte vorgesehen ist und Sanktionen nur für die Nichtabgabe der Erklärung, nicht jedoch für falsche oder verkürzte Informationen geplant sind.

Das CorA-Netzwerk fordert Bundesregierung und Bundestag daher auf, den Entwurf in diesen Punkten zu verbessern. Die EU-Richtlinie lässt den Mitgliedstaaten hierbei Spielräume. Dänemark verwendet zum Beispiel eine Mitarbeiterzahl von 250 statt 500 als Definitionsgrundlage und erlaubt nicht das Weglassen von Angaben, die sich nachteilig auf das Unternehmen auswirken können.

Das CorA-Netzwerk fordert zudem, verbindliche Referenzrahmen für die Berichterstattung festzulegen, als Standort der Offenlegung den Lagebericht festzulegen und die Informationen über eine Datenbank und API-Datenschnittstellen zugänglich zu machen. Die geplante Erweiterung der nichtfinanziellen Belange um Verbraucherbelange begrüßt das CorA-Netzwerk.