Die Entstehung des NAP

In ihrem Koalitionsvertrag von 2013 hat die Bundesregierung zugesagt, die UN-Leitprinzipien umzusetzen. Unter Federführung des Auswärtigen Amtes erstellte sie in einem zweijährigen Prozess einen Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte. Bei der Ausgestaltung des Prozesses hat sie die Vorschläge der Zivilgesellschaft zum Umsetzungsprozess anfangs weitgehend aufgegriffen: Eine Steuerungsgruppe aus Ministerien sowie Vertreter*innen der Wirtschaft (BdA, BDI, DIHK), Zivilgesellschaft (Forum Menschenrechte, VENRO) und Gewerkschaften (DGB) begleitete den Prozess. Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) und der Wirtschaftsverband Econsense wurden mit der Moderation beauftragt. Ein National Baseline Assessment des DIMR lieferte wertvolle Erkenntnisse über den Stand der Rechtssetzung zum Themenbereich Wirtschaft und Menschenrechte in Deutschland. Aufgrund des Widerstands der Wirtschaftsverbände wurde es allerdings nicht als Regierungsdokument anerkannt.

Im Laufe des Jahres 2014 fanden zahlreiche Anhörungen zu wesentlichen Themenfeldern statt – von Offenlegungspflichten und Rechtszugang bis zur staatlichen Beteiligung am Wirtschaftsgeschehen und Politikkohärenz mit der Handelspolitik. Damit hat die Bundesregierung einige zentrale Erwartungen der Zivilgesellschaft an den Aktionsplan aufgegriffen.

Doch leider fand der Großteil der bei den Anhörungen gemachten Vorschläge im Aktionsplan keinen Niederschlag. Das Auswärtige Amt entwarf unter Beteiligung anderer Ministerien einen Aktionsplan,  der im Juni 2016 als ein Kompromisspapier der fünf beteiligten Ministerien (Auswärtiges, Wirtschaft und Energie, Arbeit und Soziales, Justiz und Verbraucherschutz, wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) weiterentwickelt, allerdings nicht veröffentlicht wurde. Wie u. a. ein Bericht von Monitor herausbrachte, torpedierte das Finanzministerium im Sommer 2016 diesen mühsam ausgehandelten Kompromiss und wollte den letzten Rest Verbindlichkeit, sogar den zentralen Begriff der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten, aus dem Aktionsplan streichen. Durch zahlreiche Interventionen der Zivilgesellschaft, engagierter Parlamentarier/innen u. a. wurde dieses Ansinnen abgewehrt. In der Kabinetssitzung vom 21.12.2016 verabschiedete die Bundesregierung – ohne die zuvor zugesagte öffentliche Kommentierungsphase abzuhalten – den Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte.

Weiterführende Dokumente:

No courage to commit (civil society assessment of the German NAP)

Kein Mut zu mehr Verbindlichkeit (zivilgesellschaftliche Bewertung des deutschen NAP)

Unternehmen wirksam in die Pflicht nehmen : Erwartungen an den Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte

Vorschläge der Zivilgesellschaft zum NAP-Umsetzungsprozess