UN-Leitprinzipien: Menschenrechtliche Sorgfaltspflichten

Die sogenannte zweite Säule der UN-Leitprinzipien umfasst die unternehmerische Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte. Zentraler Bestandteil ist hierbei die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht („human rights due diligence“) der Unternehmen.

Diese umfasst

  • die Entwicklung einer Unternehmenspolitik zu Menschenrechten, die entlang der gesamten Unternehmensstruktur in die Entscheidungsprozesse integriert wird;
  • die kontinuierliche Analyse der Auswirkungen der eigenen Tätigkeit und Geschäftsbeziehungen auf die Menschenrechte unter Einbeziehung der betroffenen Zivilgesellschaft;
  • das Ergreifen effektiver Gegenmaßnahmen, um die Missstände zu beheben und wiedergutzumachen;
  • die Einrichtung einer Kommunikationsstruktur, die es externen Stakeholdern ermöglicht, die Effektivität der getroffenen Gegenmaßnahmen zu beurteilen sowie ggf. die Einrichtung von oder Beteiligung an Beschwerdemechanismen, die für die Betroffenen zugänglich sind.

Diese Verantwortung von Unternehmen bezieht sich nicht nur auf die menschenrechtlichen Auswirkungen ihrer eigenen Aktivitäten, sondern auch auf Auswirkungen, die direkt mit Operationen, Gütern und Dienstleistungen in ihren Geschäftsbeziehungen entlang der Wertschöpfungskette verbunden sind, auch wenn die Unternehmen selbst zu diesen Auswirkungen nicht beigetragen haben.

Hintergrundinformationen

Steckbrief – Menschenrechtliche Sorgfaltspflichten