Die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sind ein 2011 vom UN-Menschenrechtsrat verabschiedeter globaler Standard zur Verhütung und Behebung von Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit Wirtschaftstätigkeit. Die Leitprinzipien sind in drei Säulen eingeteilt:
- Die Pflicht des Staates, Menschenrechte zu schützen,
- Die Verantwortung von Unternehmen, diese Rechte zu achten und
- Der notwendige Zugang zu gerichtlicher und außergerichtlicher Abhilfe gegen Menschenrechtsverletzungen
Die Leitprinzipien legen keine neuen völkerrechtlichen Verpflichtungen fest sondern sondern sie legen in 31 einzelnen Prinzipien dar, was bestehende menschenrechtliche Verpflichtungen im Bereich der Wirtschaftstätigkeit konkret bedeuten: Was haben Staaten zu leisten, um ihre grundlegenden Pflicht, Menschenrechte zu Schützen zu erfüllen? Welcher Verantwortung unterliegen Unternehmen, unabhängig davon, ob der Staat seiner Schutzpflicht nachkommt? Was sind die Mindestanforderungen an Rechtsschutz für Opfer von Menschenrechtsverletzungen?
Die unter Leitung von Prof John Ruggie erarbeiteten Leitprinzipien gehen diesen Fragen systematisch nach und versuchen dabei, allgemeingültige Regeln aufzustellen, die weltweit Anwendung finden können.
Menschenrechtsverantwortung ist verbindlich.
Die Leitprinzipien selbst sind kein völkerrechtlicher Vertrag. Trotzdem werden sie als verbindlich für Staaten und Unternehmen aufgefasst, da die ihnen zugrundeliegenden völkerrechtlichen Normen in internationalen Pakten und Konventionen vertraglich festgelegt und garantiert sind.
Initiativen zur Umsetzung
Einen Mechanismus zu ihrer Umsetzung legen die Leitprinzipien nicht fest. Immer mehr Staaten entwickeln jedoch derzeit Nationale Aktionspläne (NAP) für Wirtschaft und Menschenrechte. Die deutsche Bundesregierung hat am 6. November den Startschuss für einen zweijährigen Prozess zur Entwicklung eines deutschen Aktionsplans gegeben.