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Die von der Bundesregierung beschlossene Methodik zum Monitoring der Umsetzung des Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte hat keine glaubwürdige, unabhängige und wissenschaftlich fundierte Grundlage. Dies erläutert eine Stellungnahme des CorA-Netzwerkes für Unternehmensverantwortung, […]
Das CorA-Netzwerk kritisiert mit einer öffentlichen Stellungnahme die Fehlinformationen des Bundeswirtschaftsministeriums über NAP-Monitoring. Mit diesem im Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) vereinbarten Monitoring will die Bundesregierung überprüfen, inwieweit Unternehmen ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht nachkommen. Die Welt und der Tagesspiegel hatten über das Monitoring berichtet und sich dabei auf Informationen des BMWi bezogen, denen CorA mit der Stellungnahme entgegentritt.
Zum Weltwirtschaftsgipfel in Davos starten über 150 Nichtregierungsorganisationen aus 23 EU-Staaten gemeinsam die Kampagne „Menschenrechte schützen – Konzernklagen stoppen!“. Sie fordern den Rückzug der EU und ihrer Mitgliedsstaaten aus Investitionsschutzabkommen sowie rechtliche Haftung bei Menschenrechtsverstößen durch Konzerne. […]
Das Dortmunder Landgericht hat heute die Klage von Betroffenen eines Fabrikbrandes in Pakistan gegen das Textilunternehmen KiK abgewiesen. Es war die erste Klage dieser Art in Deutschland. Ob die Kläger in Berufung gehen, steht noch nicht fest. Für die Entwicklungsorganisationen Brot für die Welt, Germanwatch und MISEREOR sowie das CorA-Netzwerk für Unternehmensverantwortung zeigt diese Entscheidung gravierende Lücken im deutschen Rechtssystem. In einer gemeinsamen Pressemitteilung fordern sie ein Handeln der Politik, endlich ein Gesetz zu erlassen, das die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht von Unternehmen und entsprechende Haftung klar regelt.
Eine magere Halbzeitbilanz zum deutschen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte ziehen Gewerkschaften und NRO und fordern ein Gesetz zur Unternehmensverantwortung. Insbesondere äußern sie die Befürchtung, dass das Monitoring, mit dem die Bundesregierung bis 2020 überprüfen will, inwieweit die großen deutschen Unternehmen ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht nachkommen, wenig aussagekräftig und glaubwürdig sein wird. Hier finden Sie die gemeinsame Pressemitteilung, die Halbzeitbilanz zum NAP und die Stellungnahme zum Monitoring von CorA, DGB, Forum Menschenrechte und VENRO.
Berlin. Diese Woche hat der Sozialausschuss der Vereinten Nationen (UN) seinen Abschlussbericht über die Einhaltung der wirtschaftlichen, […]
In dem Bericht So geht Nachhaltigkeit! dokumentieren das CorA-Netzwerk und acht weitere zivilgesellschaftliche Verbände 17 Vorzeige-Initiativen und Projekte, wie wir uns in Deutschland und in der Welt sozial gerechter und ökologisch sauber organisieren können. Die Herausgeber*innen möchten damit die Politik aufrütteln und zeigen, in welcher Bandbreite Nachhaltigkeit bereits praktisch umgesetzt wird – auch gegen Widerstand aus Politik und Wirtschaft. Zu den vorgestellten Beispielen gehören u. a. die kommunale Initiativen für faire Beschaffung und das Sorgfaltspflichten-Gesetz in Frankreich.
Deutschland im UN-Prüfverfahren: Am 25. September überprüfen die Vereinten Nationen, inwieweit Deutschland einen der beiden grundlegenden UN-Menschenrechtspakte umsetzt: den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt). Gemeinsam mit dem FORUM MENSCHENRECHTE zeigt das CorA-Netzwerk in einem Parallelbericht auf, dass die Bundesregierung ihre Pflichten aus dem Pakt verletzt, indem sie Unternehmen nicht zur Achtung der Menschenrechte verpflichtet, Hürden beim Rechtszugang nicht abgebaut hat und Menschenrechte bei der öffentlichen Beschaffung und Außenwirtschaftsförderung nicht ausreichend berücksichtigt.