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Klage von Betroffenen gegen KiK abgewiesen

Das Dortmunder Landgericht hat heute die Klage von Betroffenen eines Fabrikbrandes in Pakistan gegen das Textilunternehmen KiK abgewiesen. Es war die erste Klage dieser Art in Deutschland. Ob die Kläger in Berufung gehen, steht noch nicht fest. Für die Entwicklungsorganisationen Brot für die Welt, Germanwatch und MISEREOR sowie das CorA-Netzwerk für Unternehmensverantwortung zeigt diese Entscheidung gravierende Lücken im deutschen Rechtssystem. In einer gemeinsamen Pressemitteilung fordern sie ein Handeln der Politik, endlich ein Gesetz zu erlassen, das die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht von Unternehmen und entsprechende Haftung klar regelt.

Deutscher Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte: magere Halbzeitbilanz

Eine magere Halbzeitbilanz zum deutschen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte ziehen Gewerkschaften und NRO und fordern ein Gesetz zur Unternehmensverantwortung. Insbesondere äußern sie die Befürchtung, dass das Monitoring, mit dem die Bundesregierung bis 2020 überprüfen will, inwieweit die großen deutschen Unternehmen ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht nachkommen, wenig aussagekräftig und glaubwürdig sein wird. Hier finden Sie die gemeinsame Pressemitteilung, die Halbzeitbilanz zum NAP  und die Stellungnahme zum Monitoring von CorA, DGB, Forum Menschenrechte und VENRO.

Bericht: So geht Nachhaltigkeit!

In dem Bericht So geht Nachhaltigkeit! dokumentieren das CorA-Netzwerk und acht weitere zivilgesellschaftliche Verbände 17 Vorzeige-Initiativen und Projekte, wie wir uns in Deutschland und in der Welt sozial gerechter und ökologisch sauber organisieren können. Die Herausgeber*innen möchten damit die Politik aufrütteln und zeigen, in welcher Bandbreite Nachhaltigkeit bereits praktisch umgesetzt wird – auch gegen Widerstand aus Politik und Wirtschaft. Zu den vorgestellten Beispielen gehören u. a. die kommunale Initiativen für faire Beschaffung und das Sorgfaltspflichten-Gesetz in Frankreich.

Deutschland im UN-Prüfverfahren: CorA-Parallelbericht

Deutschland im UN-Prüfverfahren: Am 25. September überprüfen die Vereinten Nationen, inwieweit Deutschland einen der beiden grundlegenden UN-Menschenrechtspakte umsetzt: den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt). Gemeinsam mit dem FORUM MENSCHENRECHTE zeigt das CorA-Netzwerk in einem Parallelbericht auf, dass die Bundesregierung ihre Pflichten aus dem Pakt verletzt, indem sie Unternehmen nicht zur Achtung der Menschenrechte verpflichtet, Hürden beim Rechtszugang nicht abgebaut hat  und Menschenrechte bei der öffentlichen Beschaffung und Außenwirtschaftsförderung nicht ausreichend berücksichtigt.

Der Nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte: Erwartungen an die Umsetzung

Mit dem am 21.12.2016 verabschiedeten Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) war die Bundesregierung weit hinter den Erwartungen der Zivilgesellschaft zurückgeblieben, menschenrechtliche Sorgfaltspflichten für alle Unternehmen verbindlich festzuschreiben. Kein Mut zu mehr Verbindlichkeit hatten das CorA-Netzwerk und seine Partner ihre Stellungnahme zum NAP damals tituliert. […]

Branchendialoge und Multistakeholder-Initiativen

Multistakeholder-Initiativen (MSI) wie das Bündnis für Nachhaltige Textilien und das Forum Nachhaltiger Kakao gelten der Bundesregierung als gute Ansätze, unter Beteiligung verschiedener Akteure Verbesserungen bei den Arbeitsbedingungen in den Lieferketten zu erzielen. […]

Unternehmen haftbar machen: Beispiele aus anderen Ländern

Während die Bundesregierung mit dem Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) noch auf Freiwilligkeit setzte, schreiten andere Länder bereits mit gesetzlichen Regelungen oder Initiativen in dieser Richtung voran.
Frankreich hat bisher als einziges Land eine umfassende menschenrechtliche Sorgfaltspflicht für Unternehmen gesetzlich festgeschrieben und verbindet erstmalig in einem Gesetz Menschenrechte und Haftung. […]