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Mit dem am 21.12.2016 verabschiedeten Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) war die Bundesregierung weit hinter den Erwartungen der Zivilgesellschaft zurückgeblieben, menschenrechtliche Sorgfaltspflichten für alle Unternehmen verbindlich festzuschreiben. Kein Mut zu mehr Verbindlichkeit hatten das CorA-Netzwerk und seine Partner ihre Stellungnahme zum NAP damals tituliert. […]
Multistakeholder-Initiativen (MSI) wie das Bündnis für Nachhaltige Textilien und das Forum Nachhaltiger Kakao gelten der Bundesregierung als gute Ansätze, unter Beteiligung verschiedener Akteure Verbesserungen bei den Arbeitsbedingungen in den Lieferketten zu erzielen. […]
Während die Bundesregierung mit dem Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) noch auf Freiwilligkeit setzte, schreiten andere Länder bereits mit gesetzlichen Regelungen oder Initiativen in dieser Richtung voran.
Frankreich hat bisher als einziges Land eine umfassende menschenrechtliche Sorgfaltspflicht für Unternehmen gesetzlich festgeschrieben und verbindet erstmalig in einem Gesetz Menschenrechte und Haftung. […]
Seit vergangenem Jahr gilt das CSR-Richtlinienumsetzungsgesetz, aufgrund dessen in Deutschland ca. 550 kapitalmarktorientierte Unternehmen Informationen über wesentliche Risiken bezogen auf Arbeitnehmer-, Sozial- und Umweltbelange, Achtung der Menschenrechte und Gefährdung durch Korruption darlegen müssen, […]
Im Bereich der öffentlichen Beschaffung beteiligt sich der Staat direkt am wirtschaftlichen Geschehen und hat damit eine besondere Verantwortung für die Wahrung der Menschenrechte. Bei der Umsetzung der EU-Vergaberichtlinie in die deutsche Vergabeverordnung (VgV) und das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) 2014-2016 lehnte die Bundesregierung es aber ab, […]
Große Unternehmen beherrschen mit den Vertragsbedingungen in ihren Lieferketten ganz wesentlich die Arbeits- und Lebensbedingungen in den Herkunftsgebieten und sind dadurch mitverantwortlich für Lohnniveau, Arbeitssicherheit und Gesundheit der Menschen. […]
Menschenrechtsverletzungen stellen im globalen Wirtschaftssystem keine Ausnahme dar, sondern Unternehmensgewinne speisen sich systematisch aus menschenunwürdigen Arbeitsbedingungen und niedrigen Umweltstandards. Wenn Unternehmen im Ausland die Rechte von Arbeiterinnen und Arbeitern verletzen, […]