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Ein Beitrag von Lisa Pitz, ECCHR

 

Insider*innen aus dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle berichten von einer „kalten Abwicklung“ der für die Durchsetzung des Lieferkettengesetzes zuständigen Abteilung durch das weisungsbefugte Wirtschaftsministerium – und das obwohl das Gesetz nach wie vor unverändert in Kraft ist.

Vor drei Wochen jährte sich die Verabschiedung des Lieferkettengesetzes zum fünften Mal. Am 11. Juni 2021 hatte der Bundestag den Gesetzentwurf angenommen, am 01.01.2023 trat es in Kraft. Seither wurde das Gesetz von Politik, Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Wirtschaft viel diskutiert und es gab zahlreiche Forderungen nach dessen Anpassung – sowohl zur Stärkung als auch zur Abschwächung oder gar Abschaffung des Gesetzes. Der Gesetzgeber wurde bislang aber noch nicht wieder aktiv.

Insbesondere den von der Bundesregierung im September 2025 vorgelegten Entwurf zur Abschwächung des Gesetzes hat der Bundestag auch heute, zehn Monate später, noch nicht beschlossen. Nach der kürzlichen Ankündigung der Bundesregierung, nunmehr über diesen Entwurf hinaus – unter Verstoß gegen das völkerrechtliche Rückschrittsverbot – auch noch den persönlichen Anwendungsbereich des Gesetzes um 95 % reduzieren zu wollen, ist das Schicksal dieses Entwurfs nur noch unklarer. Aktuell ist das Lieferkettengesetz jedenfalls nach wie vor in derselben Fassung in Kraft, in der es vor fünf Jahren verabschiedet wurde.

„Kalte Abwicklung“ der Aufsichtsbehörde durch das Wirtschaftsministerium

Umso mehr Irritationen riefen kürzliche Medienberichte hervor, wonach die für die Durchsetzung des Gesetzes zuständige Abteilung 7 des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) derzeit vom weisungsbefugten Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) „kalt abgewickelt“ werde. Konkret berichteten Insider*innen von einer „schlechten Stimmung unter den Beschäftigten“ und „eingeschränkte(n) Arbeitsmöglichkeiten“. Mitarbeitende seien „angehalten, alte Fälle schnell abzuschließen und möglichst keinen neuen Beschwerden mehr nachzugehen“. „Mitarbeiter(*innen) mit hohem Sachverstand (würden) gehen“, zahlreiche Stellen blieben unbesetzt – was nicht zuletzt ein Blick auf das Organigramm des BAFA bestätigt: Die Stelle der Abteilungsleitung wird derzeit kommissarisch von der Vizepräsidentin übernommen, beide Unterabteilungsleitungen sind auf unbestimmte Zeit unbesetzt, ein einziger Referatsleiter leitet neben seinem eigenen kommissarisch auch alle anderen der insgesamt sechs Prüfreferate und auch Grundsatz- und Ordnungswidrigkeitenreferat werden seit Juli nun von ein und derselben Referatsleiterin geführt.

Quelle: Bafa / Markierung der Autorin

Das Wirtschaftsministerium widerspricht dieser Darstellung zwar und meint, an der Arbeitsfähigkeit des BAFA gebe es „keine Zweifel“. Es drängt sich jedoch der Eindruck auf, dass hier ganz gezielt an einer Gesetzesabschaffung „durch die Hintertür“ gearbeitet wird. Vertreter*innen der CDU haben schon seit der Regierungsübernahme auf Druck von Wirtschaftslobbyverbänden immer wieder eine vollständige Abschaffung des Lieferkettengesetzes gefordert – obwohl dies in klarem Wiederspruch zum Koalitionsvertrag steht. Nachdem dies auf legislativem Weg bislang nicht gelungen ist, scheint es nun so, als wolle das Wirtschaftsministerium unter Katherina Reiche mit der praktischen Arbeitsunfähigkeit des BAFA Fakten schaffen. Denn ein Gesetz, das nicht (mehr) effektiv durchgesetzt wird, ist am Ende auch nicht viel mehr als eine freiwillige Selbstverpflichtung.

Besorgniserregender Trend: Von defizitärer Durchsetzung über Fachaufsichtsbeschwerde bis hin zu rechtswidriger Weisung

Diese Entwicklungen reihen sich ein in einen besorgniserregenden Trend der letzten Jahre: Nach anfänglicher Hoffnung zeigten sich schnell zahlreiche strukturelle Defizite in der Durchsetzungspraxis des BAFA. Diese gingen überwiegend zulasten der betroffenen Rechteinhaber*innen und erreichten teilweise sogar die Grenze der rechtswidrigen Benachteiligung gegenüber den nach dem Gesetz verpflichteten Unternehmen, wie Beschwerdeführer*innen kürzlich mit einer Fachaufsichtsbeschwerde erfolgreich geltend machten. Diese Defizite wurden noch verschärft, als das Wirtschafts- und Arbeitsministerium das BAFA im September 2025 rechtswidrig anwiesen, in Vorwegnahme ihrer vorgeschlagenen Gesetzesänderungen schon jetzt zahlreiche der Durchsetzungsbefugnisse nicht mehr auszuüben. Und nun wird also offenbar vom Wirtschaftsministerium auch noch aktiv auf die Personalausstattung und Fallbearbeitung Einfluss genommen.

All dies ist ein bedenkliches Beispiel nicht nur dafür, wie kurzfristige Profitinteressen über Menschenrechte und Umwelt gestellt werden. Es zeigt auch, dass die CDU für diese Klientelpolitik und ihren Machterhalt sogar gewillt ist, rechtsstaatliche Grundsätze und insbesondere die Gewaltenteilung außer Acht zu lassen. Angesichts weltweit zunehmender autoritärer Tendenzen erscheint diese Entwicklung besonders alarmierend.

Grund zur Hoffnung: Unabhängigkeit der Aufsichtsbehörden nach der EU-Lieferkettenrichtlinie

Grund zur Hoffnung geben vor diesem Hintergrund die bis Sommer 2028 umzusetzenden Vorgaben der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD). Danach müssen die nationalen Aufsichtsbehörden rechtlich und funktional unabhängig sein (Art. 24 Abs. 9 CSDDD) und dürfen insbesondere keinerlei Weisungen entgegennehmen (Erwägungsgrund 75 CSDDD). Eine politische Einflussnahme, wie wir sie derzeit in Deutschland beobachten, würde dadurch zumindest erheblich erschwert.

Bis dahin wird es vor allem an den sozialdemokratisch geführten Ministerien sein, sicherzustellen, dass bis zur Umsetzung der CSDDD noch eine arbeitsfähige Aufsichtsbehörde in Deutschland existiert, die diese Unabhängigkeit sodann hoffentlich für eine entschiedene(re) Durchsetzung des neuen Gesetzes fruchtbar machen kann.