(Presse-)Mitteilung

Nur 20 % der Unternehmen erfüllen die Anforderungen des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP). Zu diesem Ergebnis kommt laut Aussage der Bundesminister Heil und Müller die erste Befragung des NAP-Monitorings. Und dies, obwohl Wirtschaftsministerium und Kanzleramt starke Verwässerungen der Methodik durchgesetzt hatten,  die Laufzeit der Befragung zweimal verlängert und die Stichprobe von 1.800 auf 3.000 Unternehmen erweitert worden war. Über 2.500 davon hatten nicht einmal den Fragebogen ausgefüllt; von den übrigen verfehlt die große Mehrheit die Anforderungen, wie die jetzt bekannt gewordenen Zahlen belegen.

Die „Initiative Lieferkettengesetz“, ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis, dem auch das CorA-Netzwerk angehört, fordert die Bundesregierung in ihrer Pressemitteilung deshalb auf, Konsequenzen zu ziehen und umgehend ein Gesetzgebungsverfahren für ein Lieferkettengesetz einzuleiten.

Diese Notwendigkeit haben auch die Minister Müller und Heil verstanden und haben in ihrer heutigen Pressekonferenz zugesagt, einen entsprechenden Gesetzesentwurf zu erarbeiten. Gegenüber Spiegel Online hatte Minister Heil dies am Montag schon angekündigt und mit dem ernüchternden Ergebnis des Monitorings begündet.

Unterdessen wächst auch in der Wirtschaft die Unterstützung für ein Lieferkettengesetz in Deutschland. Zum gestrigen Tag der Menschenrechte sprachen sich 42 Unternehmen in einem Statement für ein solches Gesetz aus. Zahlreiche Medien, darunter die Süddeutsche, berichteten darüber.
Bereits am Wochenende hatte die SPD bei ihrem Parteitag einen Beschluss für ein Lieferkettengesetz gefasst. Darin heißt es u. a.: „Das Setzen auf Freiwilligkeit muss zu Ende gehen. Denn nur, wenn alle deutschen Unternehmen ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht gerecht würden, bräuchten wir kein Gesetz.“

 

Und auch die CDU fordert in einem Parteitagsbeschluss vom November die Bundesregierung auf, „…. gesetzliche Regelungen für die Wertschöpfungsketten zu entwickeln. Der Kreis der einzubeziehenden Unternehmen muss dabei alle relevanten Akteure und Sanktionen enthalten.“
Die Initiative Lieferkettengesetz hat diese Entwicklungen und das Unternehmensstatement in ihrer Pressemitteilung vom 9.12.2019 kommentiert.