(Presse-)Mitteilung

Seit vergangenem Jahr gilt das CSR-Richtlinienumsetzungsgesetz, aufgrund dessen in Deutschland ca. 550 kapitalmarktorientierte Unternehmen Informationen über wesentliche Risiken bezogen auf Arbeitnehmer-, Sozial- und Umweltbelange, Achtung der Menschenrechte und Gefährdung durch Korruption darlegen müssen, und zwar im eigenen Unternehmen und entlang der Geschäftsbeziehungen. Erste Berichte sind ab Mitte 2018 zu erwarten. Die EU-Kommission hat Leitlinien für die Berichterstattung über nichtfinanzielle Informationen veröffentlicht. Ebenfalls im Sommer 2017 wurde der Deutsche Rechnungslegungsstandard Nr. 20 „Konzernlagebericht“ überarbeitet. Er ist der zentrale Standard der Wirtschaftsprüfer*innen zur Prüfung von Lageberichten. Der DRS 20 stellt klar, dass mit den Due-Diligence-Verfahren sowohl bestehende als auch potenzielle negative Auswirkungen, die mit der Geschäftstätigkeit des Konzerns verbunden sind, erfasst werden müssen. Es bleibt spannend, inwieweit die betroffenen Unternehmen ihrer neuen Pflicht nachkommen und über die mit ihrer Geschäftstätigkeit verbundenen Risiken für Menschen und Umwelt wirklich aussagekräftig berichten werden.