Positionspapiere

CorA-Netzwerk, DGB, Forum Menschenrechte, TI Deutschland, VENRO, vzbv und WWF nehmen gemeinsam Stellung zum dritten und entscheidenden Monitoring-Bericht des Nationalen Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP), den die Bundesregierung jetzt veröffentlicht hat.

Dieser Zwischenbericht zur Erhebungsphase 2020 kommt zu einem eindeutigen Ergebnis: Nur 12,8 bis 16,5 % der Unternehmen erfüllen die Anforderungen des NAP.  Das ist in dieser Deutlichkeit aus mehreren Gründen frappierend. Denn zum einen ist es mittlerweile neun Jahre her, seit die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNLP) angenommen wurden, und auch seit der Verabschiedung des NAP sind fast vier Jahre vergangen. Zudem belegt  der erstmals veröffentlichte Anforderungsrahmen, dass dieser in weiten Teilen hinter den UNLP zurückblieb. Auch weitere methodische Schwächen legen nahe, dass das Ergebnis sogar noch nach oben verzerrt ist.

Die Organisationen betonen daher, dass die Eckpunkte für ein deutsches Lieferkettengesetz und für eine entsprechende EU-Regulierung nicht hinter den UNLP und dem NAP zurückbleiben dürfen, insbesondere bezüglich des Anwendungsbereichs und der Reichweite der Sorgfaltspflichten. Da das Monitoring gezeigt hat, dass die Menschenrechtsvorgaben auf freiwilliger Basis kaum berücksichtigt werden, muss das Gesetz wirksame Sanktionen bei Verstößen, inkusive zivilrechtlicher Haftung, vorsehen und den Zugang der Betroffenen zur gerichtlichen Abhilfe deutlich verbessern.