Nationaler Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte
Kein Mut zu mehr Verbindlichkeit
Kommentar deutscher Nichtregierungsorganisationen zum Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte der Bundesregierung (pdf)
Nationaler Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte
Kommentar deutscher Nichtregierungsorganisationen zum Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte der Bundesregierung (pdf)
Nationaler Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte
The three civil society networks CorA, Forum Menschenrechte and VENRO comment the German National Action Plan on Business and Human Rights which was released by the German government on 21 December 2016. The networks‘ conclusion is No courage to commit.
Bessere Rechtsetzung
Im Vorfeld der nächsten Bundestagswahlen fordert das CorA-Netzwerk die Parteien auf, Bessere Rechtsetzung für Menschen und Umwelt in ihre Wahlprogramme aufzunehmen. Dazu muss gehören, menschenrechtliche Sorgfaltspflicht gesetzlich zu verankern, den Vorrang von Menschenrechten vor Investorenrechten zu sichern, Unternehmenseinfluss wirksam zu begrenzen und Menschenrechte und Umweltschutz nicht durch Bürokratieabbau zu untergraben.
Herunterladen (pdf): CorA_Stellungnahme Referentenentwurf CSR-Richtlinie_2016-04
Mit einer Stellungnahme weist das CorA-Netzwerk darauf hin, dass der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2014/95/EU über die Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung von Unternehmen (sog. […]
In dem Positionspapier Kernforderungen und Argumente der Zivilgesellschaft für eine effektive Umsetzung der EU CSR-Richtlinie 2014/95 in Deutschland stellen mehrere CorA-Träger- und Partnerorganisationen zentrale Anforderungen an die Umsetzung der CSR-Richtlinien in Deutschland dar.
Bessere Rechtsetzung für Menschen und Umwelt
Das Positionspapier „Siegel, Standard-Systeme und gesetzliche Regelungen zur Durchsetzung von Arbeits- und Menschenrechten“ des CorA-Netzwerks beschreibt Anforderungen an diese Instrumente. Es macht darüber hinaus deutlich, dass langfristig nur gesetzliche Regelungen die Wahrung der Menschenrechte in der Lieferkette gewährleisten können.
In einem Positionspapier zu TTIP und CETA fordert das CorA-Netzwerk eine Neuausrichtung der EU-Handels- und Investitionspolitik. Mit TTIP und CETA stärkt die EU den Investorenschutz und untergräbt Umwelt- und Sozialstandards. Gleichzeitig blockieren Deutschland und die EU bei den Vereinten Nationen die Bemühungen um Menschenrechtsverpflichtungen für Unternehmen. Das CorA-Netzwerk fordert die Bundesregierung daher auf, sich für den Stopp von TTIP und CETA einzusetzen; auf eine EU-Handels- und Investitionspolitik hinzuwirken, die auf den Menschenrechten basiert, vom Multilateralismus getragen ist und dabei auch dem Recht des globalen Südens auf Entwicklung entspricht; und an den weiteren Verhandlungen für das UN-Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten teilzunehmen und sich dort für verbindliche menschenrechtliche Vorgaben einzusetzen. Der Aufruf „UN-Menschenrechtsabkommen statt TTIP“ setzt die beiden gegenläufigen Prozesse in Beziehung zueinander.
Sorgfaltspflichten und Unternehmenshaftung
Deutsche Unternehmen sind immer wieder direkt oder indirekt an gravierenden Menschenrechtsverletzungen im Ausland beteiligt. Während sich auf internationaler Ebene die Investorenrechte mehren, fehlt es bislang an verbindlichen menschenrechtlichen Verpflichtungen für Unternehmen. Die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte versuchen, diese Lücke zu füllen. Doch was bedeuten sie konkret? Mit dieser Serie von Steckbriefen zu den UN-Leitprinzipien erläutern das CorA-Netzwerk für Unternehmensverantwortung und das Forum Menschenrechte anhand einzelner Fallbeispiele und Themen den Handlungsbedarf und nötige Umsetzungsschritte.
Nationaler Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte
Die Bundesregierung arbeitet derzeit an der Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte in einem Nationalen Aktionsplan. Das CorA-Netzwerk hat gemeinsam mit dem Forum Menschenrechte und VENRO das Positionspapier Wirtschaft und Menschenrechte – Erwartungen an einen deutschen Aktionsplan aktualisiert, das den Handlungsbedarf darstellt. Gedruckte Exemplare können im CorA-Büro bestellt werden. Spezifische Informationen und Forderungen zu einzelnen Handlungsfeldern gibt auch die Serie von Steckbriefen zu den UN-Leitprinzipien.
Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz hat sein Konzept zur Umsetzung der neuen EU-Richtlinie über Offenlegungspflichten für Unternehmen in deutsches Recht vorgelegt. Hier finden Sie die CorA-Stellungnahme zum Konzept zur Umsetzung der CSR-Richtlinie – Reform des Lageberichts
Das CorA-Briefing Paper „Transparenz jetzt!“ legt Anforderungen an die deutsche Umsetzung der EU-Richtlinie zur Offenlegung von nichtfinanziellen Informationen durch Unternehmen dar (aktualisierte Fassung des Briefings vom Dezember 2014).
Bis April 2016 muss die Bundesregierung die im Frühjahr 2014 beschlossenen neuen Richtlinien für die öffentliche Vergabe in deutsches Recht umsetzen. Hierfür hat sie einen Referentenentwurf vorgelegt, der die Spielräume für eine ökologisch und sozial ausgerichtete Beschaffung bei weitem nicht ausnutzt. […]
In dem Briefing Paper „Öffentliche Beschaffung mit der neuen EU-Vergaberichtlinie 2014/24/EU“ zeigt das CorA-Netzwerk auf, welche Spielräume die Bundesregierung bei der Umsetzung der neuen EU-Vergaberichtlinien nutzen kann und sollte.
Die am 18.4.2014 in Kraft getretene europäische Vergaberichtlinie stärkt ausdrücklich die Verankerung umweltbezogener und sozialer Kriterien in öffentlichen Ausschreibungen und Vergabeverfahren. In einem Positionspapier zeigt das CorA-Netzwerk auf, welche Maßnahmen die Bundesregierung bei der Umsetzung der EU-Richtlinie und darüber hinaus ergreifen sollte, um ihrer Verantwortung für gerechtere Lieferketten nachzukommen.
Willkommen beim CorA-Netzwerk! Wir benutzen das Open-Source Statistiktool -Matomo- welches einen Cookie setzt. Mehr Infos gibt's in unserer Datenschutzerklärung