Klage von Betroffenen gegen KiK abgewiesen
Das Dortmunder Landgericht hat heute die Klage von Betroffenen eines Fabrikbrandes in Pakistan gegen das Textilunternehmen KiK abgewiesen. Es war die erste Klage dieser Art in Deutschland. Ob die Kläger in Berufung gehen, steht noch nicht fest. Für die Entwicklungsorganisationen Brot für die Welt, Germanwatch und MISEREOR sowie das CorA-Netzwerk für Unternehmensverantwortung zeigt diese Entscheidung gravierende Lücken im deutschen Rechtssystem. In einer gemeinsamen Pressemitteilung fordern sie ein Handeln der Politik, endlich ein Gesetz zu erlassen, das die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht von Unternehmen und entsprechende Haftung klar regelt.