Sorgfältig verwässert: Wie die Wirtschaftsverbände versuchen, ein Lieferkettengesetz zu verhindern. Aktivist*innen protestieren vor dem Arbeitgebertag gegen „Kuschelkurs“ des Wirtschaftsministeriums

Bereits bei der Erstellung des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) zwischen 2014 und 2016 zeigte sich in den zahlreichen Anhörungen und Diskussionsrunden, die die Bundesregierung damals durchführte, wie sehr sich die Wirtschaftsverbände gegen jegliche Verbindlichkeit bei der Einhaltung von Sorgfaltspflichten wehrten. […]

Gegen Gewinne ohne Gewissen: Breites Bündnis fordert Lieferkettengesetz

Die Bundesregierung muss deutsche Unternehmen gesetzlich zur weltweiten Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards verpflichten. Das fordert ein breites Bündnis aus 64 zivilgesellschaftlichen Organisationen, darunter das CorA-Netzwerk für Unternehmensverantwortung, anlässlich des siebten Jahrestages der verheerenden Brandkatastrophe in der Textilfabrik Ali Enterprises in Pakistan. […]

CorA-News – April 2019

Der neue CorA-Newsletter beleuchtet die aktuelle Auseinandersetzung in der Bundesregierung über das NAP-Monitoring, mit dem die Bundesregierung bis 2020 erheben will, wie es um die menschenrechtliche Sorgfalt der großen Unternehmen bestellt ist. Zudem berichten wir anlässlich der Europawahlen über Initiativen der Europäischen Kommission und von Mitgliedern des Europäischen Parlaments in Richtung verbindliche Sorgfaltspflichten sowie weitere Themen.

Gesetzesvorschlag für Menschenrechtsschutz in Wertschöpfungsketten

Das CorA-Netzwerk begrüßt den Gesetzesvorschlag für Menschenrechtsschutz in Wertschöpfungsketten von Entwicklungsminister Gerd Müller, über den Medien gestern berichteten, und benennt Eckpfeiler, die ein solches Gesetz beinhalten sollte. Das Netzwerk fordert die anderen Ministerien und das Kanzleramt auf, sich jetzt konstruktiv in die Formulierung einer gesetzlichen Regelung einzubringen. Das Statement CorA Network welcomes law proposal for value chains by development minister Gerd Mueller liegt auch auf Englisch vor.

Klage von Betroffenen gegen KiK abgewiesen

Das Dortmunder Landgericht hat heute die Klage von Betroffenen eines Fabrikbrandes in Pakistan gegen das Textilunternehmen KiK abgewiesen. Es war die erste Klage dieser Art in Deutschland. Ob die Kläger in Berufung gehen, steht noch nicht fest. Für die Entwicklungsorganisationen Brot für die Welt, Germanwatch und MISEREOR sowie das CorA-Netzwerk für Unternehmensverantwortung zeigt diese Entscheidung gravierende Lücken im deutschen Rechtssystem. In einer gemeinsamen Pressemitteilung fordern sie ein Handeln der Politik, endlich ein Gesetz zu erlassen, das die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht von Unternehmen und entsprechende Haftung klar regelt.