UN-Treaty

Europaweite Petition „Menschenrechte schützen – Konzernklagen stoppen“

Anlässlich des Weltwirtschaftsforums in Davos starten über 150 Nichtregierungsorganisationen aus Europa – darunter das CorA-Netzwerk – eine Petition gegen Sonderklagerechte von Unternehmen (Investor State Dispute Settlements, ISDS) und für ein verbindliches UN-Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten (UN-Treaty).

Damit fordern sie die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, sich aus Handels- und Investitionsabkommen zurückziehen, die Sonderklagerechte enthalten, und künftig keine solchen Abkommen mit Sonderklagerechten mehr abzuschließen. Außerdem fordern sie, rechtliche Möglichkeiten zu schaffen, damit Konzerne für Menschenrechtsverstöße zur Rechenschaft gezogen werden können. Die Petition soll Druck auf die EU und ihre Mitgliedstaaten aufbauen, sich für ein verbindliches UN-Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten (Binding Treaty) einzusetzen. Europaweite Petition „Menschenrechte schützen – Konzernklagen stoppen“: www.stopisds.org/de

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Sorgfaltspflichten und Unternehmenshaftung

Klage von Betroffenen gegen KiK abgewiesen

Das Dortmunder Landgericht hat heute die Klage von Betroffenen eines Fabrikbrandes in Pakistan gegen das Textilunternehmen KiK abgewiesen. Es war die erste Klage dieser Art in Deutschland. Ob die Kläger in Berufung gehen, steht noch nicht fest. Für die Entwicklungsorganisationen Brot für die Welt, Germanwatch und MISEREOR sowie das CorA-Netzwerk für Unternehmensverantwortung zeigt diese Entscheidung gravierende Lücken im deutschen Rechtssystem. In einer gemeinsamen Pressemitteilung fordern sie ein Handeln der Politik, endlich ein Gesetz zu erlassen, das die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht von Unternehmen und entsprechende Haftung klar regelt.

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Nationaler Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte

Deutscher Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte: magere Halbzeitbilanz

Eine magere Halbzeitbilanz zum deutschen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte ziehen Gewerkschaften und NRO und fordern ein Gesetz zur Unternehmensverantwortung. Insbesondere äußern sie die Befürchtung, dass das Monitoring, mit dem die Bundesregierung bis 2020 überprüfen will, inwieweit die großen deutschen Unternehmen ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht nachkommen, wenig aussagekräftig und glaubwürdig sein wird. Hier finden Sie die gemeinsame Pressemitteilung, die Halbzeitbilanz zum NAP  und die Stellungnahme zum Monitoring von CorA, DGB, Forum Menschenrechte und VENRO.

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Newsletter

CorA-News – Oktober 2018

Der neue CorA-Newsletter bewertet das  Design des NAP-Monitorings, mit dem die Bundesregierung erheben will, wie viele große Unternehmen bis 2020 Verfahren der menschenrechtlichen Sorgfalt etabliert haben. Zudem beleuchtet er u. a. den Berliner CSR-Konsens und die OECD Due Diligence Guidance on Responisble Business Conduct sowie den Fortgang der Verhandlungen über ein UN-Abkommen zu Wirtschaft und  Menschenrechten.

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Nationaler Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte

Oberflächliches Monitoring der menschenrechtlichen Sorgfalt deutscher Unternehmen befürchtet

Das Monitoring der menschenrechtlichen Sorgfalt deutscher Unternehmen ist das Kernelement des Nationalen Aktionsplans (NAP) für Wirtschaft und Menschenrechte, den die Bundesregierung Ende 2016 verabschiedet hat. Sollten weniger als die Hälfte aller Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeiter*innen ihre menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten bis 2020 umsetzen, […]

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