Nationaler Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte

Multistakeholderinitiativen: Grenzen und Voraussetzungen aus Sicht der Zivilgesellschaft:

Positionspapier Multistakeholderinitiativen: Grenzen und Voraussetzungen aus Sicht der Zivilgesellschaft: Zur Stärkung der Verantwortung deutscher Unternehmen für Umwelt und Menschenrechte setzt die Bundesregierung seit vielen Jahren auf sogenannte Multistakeholderinitiativen (MSI). Sowohl der Nationale Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte als auch die Agenda 2030 sehen weitere MSI vor. MSI sind jedoch für alle Beteiligten extrem zeit- und ressourcenintensiv und die Ergebnisse bleiben oft hinter den Vorgaben internationaler Standards zurück. So gilt es sehr genau abzuwägen, unter welchen Voraussetzungen MSI überhaupt sinnvoll sein können. In dem Positionspapier legen das CorA-Netzwerk, das Forum Menschenrechte, das Forum Umwelt und Entwicklung, VENRO sowie der Verbraucherzentrale Bundesverband dar, welche Rahmenbedingungen und Kriterien an Verbindlichkeit, Transparenz und Überprüfung für eine MSI mindestens erfüllt sein müssen, um einen sinnvollen Beitrag zur Stärkung der Unternehmensverantwortung leisten zu können.

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Öffentliche Beschaffung

Produkte aus Kinderarbeit wieder zulässig

Pressemitteilung zum Koalitonsvertrag NRW (pdf): Produkte aus Kinderarbeit wieder zulässigErst Anfang April dieses Jahres trat das Tariftreue- und Vergabegesetz (TVgG) NRW in novellierter Fassung in Kraft. Jetzt will die neue Landesregierung der CDU und FDP darin enthaltene Regelungen zur Einhaltung internationaler Arbeitsrechte und Umweltstandards beim öffentlichen Einkauf wieder abschaffen.

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Offenlegungspflichten für Unternehmen

Rechenschafts- und Publizitätspflichten für Unternehmen sind ein wesentlicher erster Schritt, damit Unternehmen die mit ihrer Geschäftstätigkeit verbundenen weltweiten Auswirkungen auf Menschen und Umwelt erheben, darüber berichten und ggf. aufzeigen, was sie unternehmen, […]

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Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung von Unternehmen

Heute verabschiedet der Bundestag ein Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung von Unternehmen. Damit setzt die Bundesregierung die so genannte CSR-Richtlinie der EU mit mehrmonatiger Verspätung um. In einer Pressemitteilung kritisiert das CorA-Netzwerk die erheblichen Schwächen des Gesetzes und fordert eine Änderung des Hemmschuhs „Bürokratiebremse“.

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